THEMEN DER ZEIT
Gleichwertigkeits- oder Kenntnisprüfung: Einheitliche Standards


Außerhalb von der Europäischen Union ausgebildete Ärztinnen und Ärzte müssen eine Gleichwertigkeits- oder Kenntnisprüfung ablegen. Diese wird jedoch unterschiedlich in den Ländern umgesetzt und kann zu verschiedenen Ergebnissen führen. Rheinland-Pfalz schlägt deshalb eine Vereinheitlichung vor.
An vielen Krankenhäusern ist es Alltag: Bei der Vergabe freier Stellen wird zunehmend auch auf Ärzte aus dem Ausland gesetzt. Dies ist grundsätzlich begrüßenswert, meinen die Landesärztekammern. „Der Kenntnisstand von Ärztinnen und Ärzten, die in Drittstaaten ihre ärztliche Ausbildung absolviert haben, muss aber vergleichbar mit dem Kenntnisstand von Ärzten sein, die in Deutschland ihre Staatsexamina bestanden haben“, erklärt Dr. med. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Um dies zu gewährleisten und damit auch die Versorgungsqualität sowie die Patientensicherheit, sei eine einheitliche und standardisierte Gleichwertigkeitsprüfung wünschenswert, meint er.
Bereits auf dem 121. Deutschen Ärztetag angesprochen
Auch der 121. Deutsche Ärztetag diskutierte vor einem Jahr in Erfurt über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Er forderte den Gesetzgeber auf zu regeln, dass alle Ärzte aus Drittstaaten – also Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz – einen adäquaten Kenntnisstand nachweisen müssen.
Als Nachweis schlugen die Delegierten ein erfolgreiches Ablegen einer bundeseinheitlichen Prüfung analog dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vor. Eine Berufserlaubnis dürfe erst erteilt werden, wenn die berufliche Qualifikation feststehe und die ausländischen Ärzte zudem über gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation auf dem Niveau C1 verfügten und diese auch nachgewiesen hätten.
„Will Deutschland ausländische Ärzte gewinnen und langfristig binden, muss endlich ein einheitliches, effizientes und transparentes Prüfsystem etabliert werden, das eine gute medizinische Versorgung durch ausländische Ärzte sicherstellt und ihnen mehr Rechtssicherheit bietet“, forderte der Ärztetag. Zudem plädierten die Delegierten dafür, die 2016 gegründete Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) auszubauen und mit der einheitlichen Annahme und Bescheidung von Anträgen auf Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen von Anerkennungsverfahren zu beauftragen.
Derzeit müssen in Drittstaaten ausgebildete Ärzte die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung entweder durch Ablegen einer Kenntnisprüfung nach § 3 Abs. 3 Satz 3 Bundesärzteordnung (BÄO) oder durch Begutachtung (Gleichwertigkeitsprüfung) nachweisen. Letztere ist nach Ansicht einiger Landesärztekammern jedoch nicht unproblematisch: Denn einige vorgelegte Diplome und Zeugnisse können gefälscht sein und im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung zur Approbation von vermeintlichen Ärztinnen und Ärzten führen, obwohl diese eigentlich gar kein Studium der Humanmedizin abgeschlossen haben. Ein weiteres Problem seien unterschiedliche Verwaltungsvorgänge und Maßstäbe der Approbationsbehörden in den einzelnen Bundesländern. Diese könnten dazu führen, dass Entscheidungen über die Gleichwertigkeit voneinander abweichen (1).
Weniger als ein Jahr nach dieser Diskussion auf dem Deutschen Ärztetag wartet Rheinland-Pfalz nun mit einem Vorschlag auf, der über die Beschlusslage von Erfurt hinausgeht. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, das Gesundheitsministerium, das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung als zuständige Approbationsbehörde sowie die Universitätsmedizin Mainz haben gemeinsam erarbeitet, wie eine neue einheitliche Kenntnisprüfung als Nachweis der Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten aussehen könnte.
Rheinland-Pfalz schlägt neue Kenntnisprüfung vor
Sie erinnert an die standardisierte Feststellung der Ausbildungsqualität, wie sie Ärzte, die in den USA tätig werden wollen, seit Jahrzehnten in den Bereichen medizinisches Fachwissen, klinische Fertigkeiten und Sprachkenntnisse nachweisen müssen (2). „Diese Vorgehensweise hat sich bewährt“, erläutert Matheis. „Für in die USA immigrierte Ärztinnen und Ärzte, die auf diese Weise ihre Erlaubnis zur Berufsausübung erhalten haben und in der Patientenversorgung tätig sind, konnte nachgewiesen werden, dass sie ihre Patientinnen und Patienten genauso sicher versorgen wie Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung komplett in den USA absolviert haben“ (3). Zudem würden ab 2023 zu den US-amerikanischen und kanadischen Prüfungen nur Absolventen nach den Standards der World Federation for Medical Education akkreditierten Fakultäten zugelassen. Dies gilt auch für deutsche Bewerber (4).
Ein ähnliches Verfahren hält der Präsident der Ärztekammer Rheinland-Pfalz auch für Deutschland wünschenswert: Denn insbesondere die Reformen der medizinischen Ausbildung an den deutschen Fakultäten, die zu einer Stärkung der Patientenorientierung durch Kommunikationscurricula und Skills-Labs beigetragen hätten, fänden im Ausland kein oder kaum ein Äquivalent. Es bestehe die Gefahr, dass zum Teil erhebliche Wissenslücken und Kompetenzdefizite im Vergleich zu einem in Deutschland in Humanmedizin ausgebildeten Kandidaten bestünden (5).
Nach Ansicht der Beteiligten in Rheinland-Pfalz könnte die Antragstellung auf Anerkennung der in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikation als Ärztin und Arzt mit allen erforderlichen Unterlagen wie bisher bei der zuständigen Behörde mit dem Ziel der Erteilung der Approbation erfolgen. Eine Teilnahme an einem vom Netzwerk „Integration durch Qualifikation“ (IQ) des jeweiligen Bundeslandes konzipierten Vorbereitungskurses sei dabei empfehlenswert. Vorausgesetzt würden bereits bei Kursbeginn fachsprachliche Deutschkenntnisse, die in Rheinland-Pfalz über eine Fachsprachenprüfung bei der Landesärztekammer attestiert werden.
Die neue Kenntnisprüfung könnte dann konkret so aussehen: Teilnahme am Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2 und M3). Wird M2 nicht bestanden, besteht eine zweimalige Wiederholungsmöglichkeit. Nach Bestehen von M2 erfolgt die Erteilung einer Berufserlaubnis nach § 10 Abs. 2 BÄO – genannt „Berufserlaubnis plus“ (BE +) – zunächst für die Dauer eines Jahres. „Diese Berufserlaubnis enthält als Auflagen die Inhalte des Praktischen Jahres (PJ) wie für die inländischen Absolventen“, erläutert Matheis.
Abstimmung mit dem Masterplan Medizinstudium 2020
Werde die Prüfung nicht bestanden, solle eine zweimalige Wiederholungsmöglichkeit bestehen. Die Parallelisierung der Kenntnisprüfung mit den deutschen Staatsexamina sei insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 (6) erforderlich, erklärt der Kammerpräsident. Denn in den neuen Staatsexamina würden vermehrt Aspekte wie die der Patientensicherheit und Wissenschaftskompetenz geprüft (7).
Rheinland-Pfalz weist mit seinem Vorschlag aber noch auf weitere Aspekte hin: So sei während der Teilnahme am in Vollzeit stattfindenden Vorbereitungskurs auf eine ausreichende finanzielle Unterstützung der ausländischen Ärzte zu achten. Diese hätten oftmals Familie und bestritten den Lebensunterhalt mit ihrem Einkommen aus der Tätigkeit als Arzt.
Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann
Literatur im Internet:
www.aerzteblatt.de/lit1619
oder über QR-Code.
Ausländische Ärzte in Deutschland
Ärztinnen und Ärzte, die ihre Qualifikationen nicht in Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, sondern in Drittstaaten erworben haben, leisten einen wertvollen Beitrag zur Patientenversorgung in Deutschland. 2018 waren in Deutschland etwa 55 000 ausländische Ärztinnen und Ärzte tätig. Laut Bundesärztekammer stammten davon 25 600 aus der EU, 9 400 aus anderen europäischen Ländern, 12 800 aus Asien, 2 800 aus Afrika, 1 850 aus Amerika (450 aus Nord-, 400 aus Mittel- und 1 000 aus Südamerika (8).
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zum 1. April 2012 hat sich die Anzahl der Mediziner/
-innen, die mit einer Ausbildung in einem Drittstaat in Deutschland tätig werden wollen, bedeutend erhöht. 2012 waren der Bundesärztekammer zufolge lediglich 28 300 ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland berufstätig. Diese Entwicklung ist durch Fluchtbewegungen aufgrund internationaler Krisen noch verstärkt worden. Derzeit gibt es keine Hinweise, dass der Bedarf an ärztlichem Fachpersonal in Deutschland geringer werden wird. Es gibt auch keine Anzeichen für ein Nachlassen des Zuzuges von Ärztinnen und Ärzten mit einer abgeschlossenen Ausbildung aus Drittstaaten (9).
Gleichwertigkeits- oder Kenntnisprüfung
Außerhalb von der Europäischen Union ausgebildete Ärztinnen und Ärzte müssen eine Gleichwertigkeits- oder Kenntnisprüfung ablegen. Diese wird jedoch unterschiedlich in den Ländern umgesetzt und kann zu verschiedenen Ergebnissen führen. Rheinland-Pfalz schlägt deshalb eine Vereinheitlichung vor.
1. | https://www.kgnw.de/aktuelles/informationen/2014–07_ministerin_steffens_zum_pruefungstourismus/ |
2. | https://www.ecfmg.org/certification/imgs-united-states.html |
3. | Evaluating The Quality Of Care Provided By Graduates Of International Medical Schools, John J. Norcini, John R. Boulet, W. Dale Dauphinee, Amy Opalek, Ian D. Krantz, Suzanne T. Anderson; HEALTH AFFAIRS 29, NO. 8 (2010): 1461–1468 |
4. | Sean Tackett, Janet Grant & Kristin Mmari (2016) Designing an evaluation |
5. | framework for WFME basic standards for medical education, Medical Teacher, 38 (3): 291–29 MEDLINE |
6. | https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Taetigkeitsbericht_2014/Auslaendische_AErzte_in_Deutschland_-_Integration_foerdern_und_Patientensicherheit_bewahren.pdf |
7. | https://www.bmbf.de/files/2017–03–31_Masterplan%20Beschlusstext.pdf |
8. | Jana Jünger (2018) Kompetenzorientiert prüfen im Staatsexamen Medizin. Bundesgesundheitsbl 61 (2): 171–17 CrossRef MEDLINE |
9. | http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Statistik2018/Stat18AbbTab.pdf |
10. | https://www.bundesaerztekammer.de/ueber-uns/aerztestatistik/aerztestatistik-2017/auslaendische-aerztinnen-und-aerzte/ |