BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Änderungen der Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung und zur Hörgeräteversorgung Kinder


Mitteilungen
Änderungen der
Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V
zur Hörgeräteversorgung und zur
Hörgeräteversorgung Kinder
Die Partner des Bundesmantelvertrages haben jeweils eine Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Absatz 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung sowie zur Hörgeräteversorgung von Kindern beschlossen. Diese betreffen eine Anpassung an das neue Personenstandsgesetz, das im Dezember 2018 in Kraft getreten ist. Als vierte Geschlechtsbezeichnung (neben weiblich/ männlich/ unbestimmt) wurde die Angabe „divers“ eingeführt und in die jeweilige Anlage 2 der Vereinbarungen aufgenommen. Die Änderungen sind zum 1. April 2019 in Kraft getreten.
Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin – andererseits – vereinbaren Folgendes:
Artikel 1
Änderung der Vereinbarung von
Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V
zur Hörgeräteversorgung
(Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung)
(Anlage 3 BMV-Ä)
Anlage 2 wird wie folgt gefasst:
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderung tritt mit Wirkung zum 01.04.2019 in Kraft.
Berlin, den 22.03.2019
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin
GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin – andererseits – vereinbaren Folgendes:
Artikel 1
Änderung der Vereinbarung von
Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V
zur Hörgeräteversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern (Qualitätssicherungsvereinbarung
Hörgeräteversorgung Kinder) (Anlage 3 BMV-Ä)
Anlage 2 wird wie folgt gefasst:
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderung tritt mit Wirkung zum 01.04.2019 in Kraft.
Berlin, den 22.03.2019
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin
GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.