

Informationen für Vertragsärztinnen und -ärzte zu den Gestaltungsmöglichkeiten während der Elternzeit gibt ein neues Video von KV-on, dem Web-TV der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Der Kurzfilm zeigt auf, wie Selbstständige ihren Beruf nach dem Familienzuwachs organisieren können.
Vorgestellt werden drei Möglichkeiten. Zum Ersten können Ärztinnen und Ärzte ihre Zulassung ruhen lassen. Das umfasst die vollständige oder teilweise Schließung der Praxis für die Dauer der Elternzeit nach Prüfung durch den Zulassungsausschuss. Zum Zweiten besteht die Option, sich durch eine Assistentin oder einen Assistenten vertreten zu lassen, die oder der einen Teil der Praxistätigkeit übernimmt. Hierzu bedarf es der Vorabgenehmigung durch die jeweilige KV. Die Vertretung ist in mehreren Abschnitten bis zu drei Jahre lang möglich. Eine dritte Option bietet sich zudem für Ärztinnen – diese können sich bis zu zwölf Monate vertreten lassen. Auch diese Variante bedarf der Absprache mit der KV. Der Film informiert auch zu Fortbildungspflicht und Elterngeld. kk
https://www.kbv.de/html/40199.php
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