ArchivDeutsches Ärzteblatt1-2/2000Patientenrechte: Nicht nachvollziehbar

SPEKTRUM: Leserbriefe

Patientenrechte: Nicht nachvollziehbar

Schell, Werner

Zu dem "Seite eins"-Beitrag "Handreichungen für Ärzte" von Prof. Dr. med. Eggert Beleites und Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe in Heft 43/1999 und dem Beitrag "Offensive der Ärzteschaft" von Sabine Rieser in Heft 44/1999:
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LNSLNS . . . Ein unbefangener Beobachter kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier seitens der Ärzteschaft lediglich eine Initiative im "Kampf um die Meinungsführerschaft" ausgetragen wird, und das auf dem Rücken der Patienten. Diese Sonderaktion der Ärzteschaft ist bedauerlich, weil die Erklärung die in Deutschland anerkannten Patientenrechte nur unvollkommen und sehr verkürzt wiedergibt und nunmehr die gewünschte Klarheit, sich an einem Charta-Text zu orientieren, unterlaufen wird. Dies musste natürlich die massive Kritik verschiedener Institutionen hervorrufen, so zum Beispiel des Bundesgesundheitsministeriums und der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V.
Ich selbst betrachte mich als unbefangenen Beobachter der Szene, aber sicherlich auf der Patientenseite stehend, und kann die jüngste Aktion der Ärzteschaft wirklich nicht nachvollziehen. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang natürlich auch der Gesichtspunkt, dass eigentlich weder die Gesundheitsminister noch die Ärzteschaft Patientenrechte zu formulieren haben: Die Patientenrechte haben ihre Grundlage schlicht im Grundgesetz und sind über viele Jahre durch die Rechtsprechung präzisiert worden. Über die insoweit entstandene Rechtslage kann nicht beliebig verfügt werden. Selbst wenn es nicht so wäre, müsste man im Übrigen daran denken, den Patienten die Formulierung ihrer Rechte zu überlassen; warum dies mit aller Macht nur die Ärzte tun wollen, ist mir, ehrlich gesagt, unverständlich. Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung sind ärztliche Interessenvertretungen und von ihrer Aufgabenstellung doch ernstlich nicht legitimiert, verantwortlich für die Patienten zu sprechen.
Ich rege an, dass sich die Ärzteschaft von ihrer Mini- Charta trennt und uneingeschränkt dem von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen Papier ihre Zustimmung erteilt. Nur ein solches Verfahren liegt wirklich im Interesse der Patienten . . .
Werner Schell, Harffer Straße 59, 41469 Neuss

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