THEMEN DER ZEIT
Keimbahneingriffe: Konsens trotz vieler Konflikte


Der Deutsche Ethikrat hat die Möglichkeiten umfassend untersucht, jetzt oder in Zukunft in das Genom menschlicher Embryonen oder Keimzellen einzugreifen. Generell hält der Rat die menschliche Keimbahn nicht für unantastbar, Eingriffe derzeit jedoch für ethisch unverantwortlich.
Die aktuelle Stellungnahme „Eingriffe in die menschliche Keimbahn“ des Deutschen Ethikrates lässt staunen: Trotz unterschiedlicher Einzelpositionen erzielt das Gremium in vielen Punkten Konsens. Die menschliche Keimbahn hält der Rat einstimmig grundsätzlich nicht für unantastbar. Keimbahneingriffe seien perspektivisch ethisch nicht auszuschließen, konstatiert das interdisziplinär besetzte Gremium in seiner 230-seitigen Stellungnahme, die es am 9. Mai in Berlin der Öffentlichkeit vorstellte und Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) übergab.
Momentan ethisch unvertretbar
Ebenso einstimmig kommt der Ethikrat jedoch zu dem Fazit, dass derzeit Keimbahneingriffe wegen ihrer unabsehbaren Risiken ethisch unvertretbar seien. Eingriffe in die menschliche Keimbahn mit dem Ziel, Menschen zu schaffen – wie im Herbst in China geschehen –, seien ethisch in höchstem Maße unverantwortlich und zu verurteilen, betont der Rat. Einstimmig plädiert das Gremium daher für ein momentanes globales Anwendungsmoratorium und fordert Bundesregierung und Bundestag auf, sich für eine diesbezügliche verbindliche internationale Vereinbarung einzusetzen. Vor jeglicher künftigen Anwendung müsse eine hinreichende Sicherheit und Wirksamkeit gewährleistet sein.
Auch seine Forderung nach einer breiten gesellschaftlichen Debatte, die er bereits in seiner Ad-hoc-Empfehlung von 2017 verankert hatte, erneuert der Ethikrat. Gleichzeitig empfiehlt er die Einrichtung einer internationalen Institution, die Standards für Keimbahneingriffe am Menschen erarbeitet und sich lösungsorientiert mit deren medizinischen und gesellschaftlichen Implikationen beschäftigt.
„Dem Rat ist es gelungen, auf der Grundlage der Orientierungsmaßstäbe zu den ‚großen‘ Fragen, die gegenwärtig auch auf der Weltbühne in Bezug auf Keimbahneingriffe verhandelt werden, eine klare, gemeinsame Position zu erarbeiten“, betonte Prof. Dr. med. Alena Buyx, Sprecherin der Arbeitsgruppe „Eingriffe in die menschliche Keimbahn“. Die Forderung nach einem globalen Anwendungsmoratorium sei nicht wenig. „Mit einem Moratorium ziehen wir eine rote Linie“, erläuterte die Medizinethikerin der TU München dem Deutschen Ärzteblatt. „Jeder, der sie überschreitet, muss wissen, dass er sich damit außerhalb des etablierten Forschungsstandards stellt. Er erhält keine Förderung und keine Publikation.“
WHO will Standards vorlegen
Auch die Registrierung von Forschung zu somatischem Genome Editing und zu Keimbahneingriffen könne für Transparenz in dem umstrittenen Forschungsbereich sorgen, sagte Buyx. Sie ist zugleich Vertreterin Deutschlands im Advisory Committee für Genome Editing bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Standards für Eingriffe am menschlichen Erbgut vorlegen möchte. Bezüglich der Einrichtung einer internationalen Institution, die diese Standards erarbeitet, könne auf einige Initiativen aufgesattelt werden, erklärte Buyx (DÄ Heft 13/2019). Der Aufbau der Registrierung laufe bereits.
Bei aller Einigkeit in diesen zentralen Fragen habe es im Deutschen Ethikrat an vielen Stellen Konflikte und Kontroversen gegeben, räumte Buyx ein. „Aus dieser Pluralität haben wir aber ganz explizit eine Tugend gemacht.“ In der Stellungnahme könne man die Dissenspunkte in einem Entscheidungsbaum genau nachvollziehen. „Das ist letztlich ein Alleinstellungsmerkmal des Papiers“, sagte Buyx und ist überzeugt: „Transparenz schafft Vertrauen.“ So halten zum Beispiel nicht alle Ratsmitglieder, die die Keimbahn für nicht unantastbar halten, Eingriffe in diese für tatsächlich so sinnvoll, dass dies ihre potenziellen Nachteile rechtfertige.
Minderheitsvotum im Rat
Prof. Dr. theol. Andreas Lob-Hüdepohl, katholischer Theologe und stellvertretender Sprecher der Arbeitsgruppe, erläuterte den scheinbaren Widerspruch zwischen Konsens und Kontroverse näher: Zwar sei man zu dem einstimmigen Votum gekommen, dass die menschliche Keimbahn keinesfalls sakrosankt sei. Dennoch sei für eine Minderheit im Rat, zu der er gehörte, das Ziel von Keimbahneingriffen nicht hochrangig genug, die Risiken für Kinder und Kindeskinder zu legitimieren. „Die Komplexität genetischer und epigenetischer Prozesse lässt eine Minimierung der Risiken auf ein vertretbares Maß nicht erwarten“, meinte Lob-Hüdepohl. Zudem gebe es aufwandsärmere Instrumente, genetisch belasteten Paaren die Chance auf ein gesundes Kind zu eröffnen. Beispielsweise ließe sich eine Erkrankung an Mukoviszidose durch präimplantative Diagnostik vermeiden.
So wie diese Frage wird das gesamte Thema in der Stellungnahme sehr komplex und differenziert betrachtet: Angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich des Genome Editings beschränkte sich das Gremium nicht auf eine Chancen-Risiken-Abwägung, sondern legte acht ethische Orientierungsmaßstäbe fest: Menschenwürde, Lebens- und Integritätsschutz, Freiheit, Natürlichkeit, Schädigungsvermeidung und Wohltätigkeit, Gerechtigkeit, Solidarität und Verantwortung.
Mit Bezug auf sie betrachtet der Rat einen möglicherweise notwendigen weiteren Forschungsprozess sowie drei mögliche Einsatzgebiete von Keimbahneingriffen: die Vermeidung schwerer erblicher monogener Erkrankungen, die Verringerung multifaktorieller Erkrankungsrisiken und die gezielte Verbesserung menschlicher Eigenschaften und Fähigkeiten (Enhance-
ment). Diese Anwendungsszenarien nehmen dabei auch Möglichkeiten in den Blick, die derzeit in Deutschland verboten sind, wie beispielsweise die verbrauchende Forschung an menschlichen Embryonen. Bei der Frage, ob sie in Deutschland erlaubt werden sollte, kommt der Ethikrat zu unterschiedlichen Voten.
Kontroverses Echo
Geteilt ist auch das Echo auf die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates. Allgemeine Zustimmung findet die Forderung nach einem Moratorium. Kritisch äußern sich hingegen SPD, FDP und die katholische Kirche zu anderen Teilen des Papiers. Letztere hat insbesondere „erhebliche Vorbehalte gegen die Annahme, dass die menschliche Keimbahn nicht kategorisch unantastbar ist“, so ein Sprecher. Auch ein Rückgriff auf menschliche Embryonen zu Forschungszwecken wird kritisch gesehen.
Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann
3 Fragen an . . .
Prof. Dr. theol. Peter Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates
2017 eine Empfehlung, jetzt die umfangreiche Stellungnahme: Nimmt der Druck in der ethischen Debatte zu?
Ja, so ist es eindeutig. Selbst wenn die unverantwortlichen Menschenversuche in China auf einhellige Ablehnung gestoßen sind, es ist doch eine Aufbruchstimmung in den Biowissenschaften zu beobachten. Es gibt viel zu entdecken, aber es geht auch um viel Prestige und viel Geld. Dabei bleibt oft nicht genug Zeit zu bedenken: Was ist verantwortlich? Wie weit kann die Gesellschaft mitgenommen werden? Was müssen wir regeln?
Auch diese Fragestellungen scheinen sich zu ändern: Nicht die Unantastbarkeit der Keimbahn wird diskutiert, sondern vielmehr Grenzziehungen. Beobachten Sie diese Entwicklung auch im Ethikrat?
Die Mitglieder des Deutschen Ethikrates sagen einstimmig: Die Keimbahn als solche ist nicht sakrosankt. Das mag auf den ersten Eindruck erstaunen, weil viele Menschen die Keimbahn als etwas Besonderes einschätzen. Aber der Mensch geht in seiner Keimbahn nicht auf – das wäre eine ethisch unstatthafte Biologisierung menschlichen Daseins. Wir bieten ein Beurteilungsset an, wie man verantwortlich jenseits eines reinen Verbotes und diesseits einer Anything-goes-Mentalität vorgehen kann. Dabei berücksichtigen wir nicht nur Chancen-Risiko-Abwägungen, sondern präsentieren unterschiedliche Interpretationen von Orientierungsmaßstäben. Zudem diskutieren wir, wie sich diese auf verschiedene zukünftige, wahrscheinliche bis weniger wahrscheinliche Szenarien auswirken. Auf Letztere beziehen wir uns, weil wir nicht möchten, dass unsere Stellungnahme schon in drei Jahren veraltet ist.
War es schwierig, zu den einstimmigen Handlungsempfehlungen zu kommen?
Auf einige Empfehlungen konnten wir uns schnell einigen: beispielsweise auf die, dass es ein globales Anwendungsmoratorium geben muss, bis eine hinreichende Sicherheit und Wirksamkeit nachgewiesen ist sowie eine Debatte auf der Ebene der internationalen politischen Zivilgesellschaft. Wir schlagen eine große Konferenz – analog zur Klimakonferenz – vor, die der Weltöffentlichkeit deutlich macht: Egal wie man vorgeht, es geht um eine Menschheitsfrage. Im Rat gibt es aber auch unterschiedliche Meinungen. Beispielsweise darüber, ob man in Deutschland embryonenverbrauchende Forschung zulassen sollte. Eine Mehrheit des Rates bejaht das. Wichtiger als die Voten ist uns aber das Instrumentarium, das wir der Politik und der Wissenschaft anbieten: einen Entscheidungsbaum. Die Debatte kann auf diese Weise transparent werden, eine große Hilfe bei heiklen Fragen. Konsense, Dissense und Kompromisse können besser durchleuchtet werden – das ist für die ethische und politische Debatte enorm wichtig.