ArchivDeutsches Ärzteblatt27-28/2019Organspende: Hitzige Debatte im Bundestag

POLITIK

Organspende: Hitzige Debatte im Bundestag

Richter-Kuhlmann, Eva

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Noch ist unklar, wie Bürger in Deutschland künftig ihre Bereitschaft zur Organspende erklären werden müssen. Mit einer Widerspruchs- und einer Entscheidungslösung standen jetzt zwei gegensätzliche interfraktionelle Initiativen zur Diskussion. Abstimmen will das Parlament im Herbst.

Nicht nur die Außentemperaturen kletterten in Berlin am 26. Juni auf fast 40 Grad. Auch im relativ gut temperierten Deutschen Bundestag diskutierte das Parlament an diesem Tag mehr als zwei Stunden lang teilweise hitzig und kontrovers über neue Regeln zur Organspende, mit denen der Mangel an Spenderorganen gemindert werden soll. Im Kern ging es um die Frage, ob das bisherige deutsche System der aktiven Zustimmung zu einer Organspende auf eine Widerspruchslösung umgestellt werden soll.

Verschiedene Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende standen an diesem Tag ohne Fraktionszwang in erster Lesung zur Debatte. Zwei konkurrierende Konzepte hatten bereits vor Wochen fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppen vorgelegt, einen Antrag brachte zudem kurzfristig die AfD-Fraktion ein.

Der Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach bereits im April vorgelegt hatten, sieht vor, dass jeder volljährige Mensch in Deutschland automatisch als Organspender gilt – es sei denn, er hat dem widersprochen. Alle Personen ab 16 Jahren sollen informiert und als Spender bundesweit registriert werden, sofern sie dem nicht widersprechen.

Ein Alternativvorschlag einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus Union, SPD, FDP, Linken und Grünen um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock liegt seit Mai vor. Ihr Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit bei der Organspende“ setzt auf eine bewusste und freiwillige Entscheidung der Menschen und deren ausdrückliche Zustimmung zur Organspende. Konkret ist darin ein bundesweites Onlineregister vorgesehen, auf das alle volljährigen Bürger regelmäßig hingewiesen werden und auf das sie und bei Bedarf die Krankenhäuser zugreifen können.

Schlagabtausch im Bundestag: Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock hat rechtliche und ethische Bedenken gegen eine Widerspruchslösung bei der Organspende, wie sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, CDU, vorsieht. Foto: picture alliance/Ralf Hirschberger
Schlagabtausch im Bundestag: Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock hat rechtliche und ethische Bedenken gegen eine Widerspruchslösung bei der Organspende, wie sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, CDU, vorsieht. Foto: picture alliance/Ralf Hirschberger
Foto: picture alliance/dpa
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Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag eine „Vertrauenslösung“ für die Organspende. Die Abgeordneten fordern unter anderem eine Aufklärung der Bevölkerung über grundlegende Fragen der Todesfeststellung und den medizinischen Verfahrensablauf bei einer Organspende. Ferner soll klargestellt werden, dass eine Patientenverfügung immer vorrangig sei. Zudem fordern sie Entnahmekrankenhäuser auf, einheitliche spezifische Qualitätsstandards und Verfahrensanweisungen für die Transplantationsbeauftragten zu entwickeln. Die Aufsichts- und Kontrollpflicht bei der Organspende sollte nach ihrer Ansicht einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Institution übertragen werden.

Während der Debatte brachten die Vertreter der Gruppen ihre Argumente vor. Gleich zu Beginn untermauerte Georg Nüßlein (CSU), Mitinitiator des ersten Vorschlags, seine Forderung nach einer Widerspruchslösung: „Unser bisheriger Ansatz war falsch“, sagte er. Man müsse jetzt einen großen Schritt tun und zur Widerspruchslösung bei der Organspende übergehen. Dies würden auch Transplantationsmediziner und Patienten so sehen. „Sie wollen nicht wieder ein Experiment“, betonte er. „Es gibt nichts Christlicheres, als noch im Tode das Leben von anderen Menschen zu retten“, sagte Nüßlein.

Anträge „ethisch gleich“

Karl Lauterbach unterstrich, dass kein Antrag ethisch höher stehe als der andere. Jeder Mensch wolle im Zweifel Empfänger eines Organs sein. Dann müsse es zumindest die Pflicht geben, dass man bereit sei, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und gegebenenfalls zu widersprechen, argumentierte er. Frei nach Kant würde mit einer kleinen Pflicht ein großer Nutzen für die Gesellschaft geschaffen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn warb am Ende der Debatte nochmals für die Widerspruchslösung. „Eine neue Entscheidungslösung mit einer Broschüre mehr wird faktisch nichts ändern“, betonte er. „Wir brauchen endlich Verbindlichkeit und die Pflicht, sich zu entscheiden“, sagte Spahn. Die von ihm vorgeschlagene Widerspruchslösung sei zwar keine Wunderwaffe, aber ein „deutlicher qualitativer Unterschied zur heutigen Situation“.

Grünen-Chefin Annalena Baerbock, die mit anderen Abgeordneten den alternativen Entwurf eingebracht hatte, betonte, dass ihre Gruppe es ja nicht beim Status quo belassen wolle. „Wir wollen in einer so höchstpersönlichen Frage die Situation jedes einzelnen Menschen im Blick haben“, sagte sie. In der Verfassung sei aus guten Gründen das Recht auf die Unversehrtheit des eigenen Körpers verankert. Ein Bruch damit sei ein „unverhältnismäßig großer Eingriff“. Ihr Vorschlag dagegen sei im Gegensatz zum Vorschlag der Einführung einer Widerspruchslösung verfassungsrechtlich unbedenklich und schnell umzusetzen.

„Es kann nicht sein, dass Schweigen als Zustimmung gelten soll“, meinte auch die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus. „Organspende muss eine freie Entscheidung bleiben – ohne Zwang“, sagte sie. Nur so lasse sich das Vertrauen in die Transplantationsmedizin wiederherstellen. Das Selbstbestimmungsrecht dürfe nicht nachträglich auf ein Veto reduziert werden, betonte auch Karin Maag (CDU). „Der Staat darf keine Entscheidungspflicht schaffen“, sagte sie. Die Einführung einer Widerspruchslösung hält sie für kontraproduktiv: „Das Vertrauen ist das A und O bei der Organspende“, betonte die Gesundheitspolitikerin. Es sei zudem bedauernswert, dass man nicht abwarte, wie die im Frühjahr beschlossenen Strukturverbesserungen in der Transplantationsmedizin greifen. Ähnlich argumentierte Hilde Mattheis (SPD): „Das Vertrauen der Bevölkerung muss zunächst mit Maßnahmen unterfüttert werden“, sagte sie.

Ulrich Oehme, AfD, stellte bei der Debatte den Vorschlag seiner Fraktion vor. „Die freiwillige Spende muss gestärkt werden“, sagte er. Dabei gelte es auch, monetäre Interessen auszuschließen. Der Vorschlag von Bundesminister Spahn sei „mehr als bedenklich“, sagte er. „Das ist Klientel-Politik“, warf er Spahn vor. Zuvor hatte bereits sein Fraktionskollege Jens Maier die Einführung einer Widerspruchslösung als „unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich untragbar“ kritisiert. „Die Unwissenheit von Menschen darf nicht ausgenutzt werden.“

Entscheidung im Herbst

Die Initiativen sollen nun zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Der Bundestag will sich im Oktober erneut mit ihnen befassen und darüber ohne Fraktionszwang abstimmen. Noch sind etwa 300 Abgeordnete unentschlossen: Den Gruppenantrag um Spahn unterstützen nach Angaben des Deutschen Bundestages derzeit gut 200 Abgeordnete, darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Der Vorschlag der Gruppe um Baerbock hat momentan knapp 200 Unterstützer.

Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann

Initiativplan vereinbart

Bereits einen Tag vor der Debatte der Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag – am 25. Juni – hat ein breites Bündnis von Institutionen und Organisationen den „Gemeinschaftlichen Initiativplan Organspende“ vereinbart. Dieser ergänzt das seit dem 1. April geltende Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende. Man müsse bei der Organspende alle Register ziehen, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Dazu braucht es nicht nur gesetzliche Änderungen. Mit dem Initiativplan haben wir jetzt einen guten Rahmen und konkrete Empfehlungen, um die Organspende in den Entnahmekrankenhäusern auf ganz praktische Weise zu verbessern. Alle Bausteine zusammen können dann einen wirklichen Unterschied machen.“

Der Initiativplan Organspende enthält zwölf Empfehlungen für den Bereich der Entnahmekrankenhäuser, der Transplantationsbeauftragten und der Aufklärungsarbeit. Mit ihm sollen Kooperationen gefördert, innerklinische Prozessabläufe stärker strukturiert und die Ausbildung des medizinischen und pflegerischen Fachpersonals, von Medizinstudierenden und Ärzten in der Weiterbildung sowie Hausärzten bezüglich der Organspende verbessert werden. Zudem sollen Organspender und ihre Angehörigen gesellschaftlich stärker anerkannt werden.

An der Erarbeitung unter der Federführung der Deutschen Stiftung Organtransplantation beteiligten sich die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung, die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Patientenverbände, Spenderangehörige, die Deutsche Transplantationsgesellschaft, die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, die Stiftung ÜberLeben und der Verein Junge Helden.

„Der gemeinschaftliche Initiativplan Organspende kann wesentlich dazu beitragen, die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen“, meinte Dr. med. Günther Matheis, Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK) und Vertreter der BÄK bei der Vorstellung des Initiativplans in Berlin. „Die Förderung der Organspende in Deutschland ist eine Gemeinschaftsaufgabe, der sich Politik, Selbstverwaltung und die Gesellschaft insgesamt mit ganzer Kraft verschreiben müssen“, sagte Matheis. Er betonte, dass die Förderung der Organspende für die Bundesärztekammer und für die Landesärztekammern ein besonderes Anliegen sei. Unter anderem trage die Richtlinienarbeit der Bundesärztekammer wesentlich zu Rechtssicherheit und transparenten Strukturen in der Transplantationsmedizin bei.

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