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Pflege: Fachkommission legt Ausbildungspläne vor


Rund ein halbes Jahr vor dem Start der neuen generalistischen Pflegeausbildung hat eine Fachkommission Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne an das Bundesgesundheits-(BMG-) und das Bundesfamilienministerium übergeben. Diese enthalten Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Pflegeausbildungen. Sie werden jetzt geprüft und Pflegeschulen beziehungsweise Trägern der praktischen Ausbildung zur Verfügung gestellt. Die Rahmenpläne entfalteten als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen, hieß es aus den Ministerien. Das 2017 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz sieht vor, dass alle Auszubildenden zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung erhalten, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen Abschluss in der Alten- oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben. hil
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