BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer
Methodenpapier des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie


Bekanntmachungen
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) nach § 11 PsychThG hat seine Verfahrensregeln zur Beurteilung der wissenschaftlichen Anerkennung von Methoden und Verfahren der Psychotherapie weiterentwickelt und in seiner Sitzung vom 3. Juni 2019 einstimmig eine überarbeitete Fassung seines Methodenpapiers (Version 2.9) mit den folgenden, im Wesentlichen klarstellend-redaktionellen Änderungen beschlossen:
- Ergänzung einer Fußnote zur Zuordnung von Studien zu Kombinierten Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen (F92) zu den bestehenden Anwendungsbereichen
- Streichung des Abbruchkriteriums für die Begutachtung, wenn ein psychotherapeutischer Ansatz nicht als ein Psychotherapieverfahren eingestuft wird
- Einführung einer zweimaligen Gelegenheit zur mündlichen Anhörung der Antragsteller im Beratungsablauf
- Konkretisierung der Zuordnung von Psychotherapie-Studien mit Patienten, die an einer somatischen Krankheit leiden
Die Beurteilung neu eingereichter Anträge auf Begutachtung von Psychotherapieverfahren und -methoden erfolgt mit der Veröffentlichung von Version 2.9 des Methodenpapiers auf dieser neuen Verfahrensgrundlage.
Das Methodenpapier 2.9 ist im Internet abrufbar unter www.wbpsychotherapie.de.
Berlin, im Juni 2019
Univ.-Prof. Dr. Dr. G. Heuft (Vorsitzender)
Univ.-Prof. Dr. B. Strauß (Stellv. Vorsitzender)
Korrespondenzadressen:
Bundesärztekammer Dezernat 6 – Wissenschaft, Forschung und Ethik
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
(Geschäftsführung des WBP der 5. Amtsperiode 2019/2023)
Bundespsychotherapeutenkammer
Klosterstraße 64, 10179 Berlin
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