BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Artikel 1, Änderung des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä), Artikel 2, Inkrafttreten


Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin – andererseits – vereinbaren Folgendes:
Artikel 1
Änderung des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä)
Folgender § 17a wird neu eingefügt:
„§ 17a Anforderungen für vom Hausarzt an den Facharzt gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 2 SGB V vermittelten Termin
Der Hausarzt kann für den Versicherten bei einem Facharzt einen Termin vermitteln, wenn dies aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist (§ 73 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Der vermittelte Termin muss innerhalb eines Zeitraums von vier Kalendertagen nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Hausarzt liegen.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt in Kraft.
Berlin, den 20.06.2019
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin
GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
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