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Arzneimittelverordnung: Arztinformationssystem in Kraft getreten


Die Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung (EAMIV) ist am 3. August, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Einführung des Arztinformationssystems (AIS), mit dem Ärzte in ihrer Praxissoftware über den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Zusatznutzen neuer Arzneimittel informiert werden sollen. Bislang veröffentlicht der G-BA die entsprechenden Informationen auf seiner Internetseite. Die EAMIV legt fest, welche Informationen aus den Beschlüssen des G-BA in der Praxissoftware der Vertragsärzte mindestens enthalten sein müssen. Dazu zählen etwa das Ausmaß des Zusatznutzens mit Angabe zur Aussagesicherheit und den vom G-BA zugrunde gelegten Vergleichstherapien sowie die zusammenfassende Darstellung der klinischen Ergebnisse der für den Zusatznutzen relevanten klinischen Endpunkte und die Zusammenfassung der tragenden Gründe zum G-BA-Beschluss zu den Kategorien Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen. Der Gesetzgeber hofft, dass die Zahl der Verordnungen von neuen Arzneimitteln mit Zusatznutzen durch das AIS steigt. In der im März veröffentlichten letzten Fassung des Verordnungsentwurfs hatte das Bundesministerium für Gesundheit „den geschätzten einmaligen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft“ von ursprünglich 300 000 Euro auf 1,2 Millionen Euro angehoben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte angemahnt, dass die Mehrkosten nicht auf die Ärzte abgewälzt werden dürften. fos
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