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Chronikerversorgung: Änderungen bei der Vergütung angemahnt


Die derzeitige Bindung der Chronikerziffer an die andauernde quartalsweise Behandlung chronisch Kranker muss aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) überarbeitet werden. Sie will sich in Gesprächen mit den Krankenkassen für eine Änderung der Systematik einsetzen. „Wenn ein chronisch Kranker gut behandelt wird, muss er unter Umständen nicht jedes Quartal zum Arzt“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Stephan Hofmeister. Der Erfolg einer intensiven und aufwendigen Betreuung müsse sich aber auch in der Vergütung niederschlagen. Sinnvolle Ansätze, den bürokratischen Aufwand zu verringern, dürften nicht zu finanziellen Einbußen für Ärzte führen. Neuregelungen im Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken machen eine andere Vergütung aus Sicht der KBV dringlich. Der Kabinettsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit sieht unter anderem vor, dass Ärzte chronisch kranken Patienten mit gleichbleibender Medikation ein gekennzeichnetes Rezept ausstellen, mit dem Apotheker bis zu drei Mal das Arzneimittel abgeben können. hil
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