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Eizellspende: Bundesregierung hält an Verbot fest


Die Bundesregierung will an dem im Embryonenschutzgesetz verankerten Verbot der Eizellspende festhalten. Mit der Grundsatzentscheidung von 1991 habe der Gesetzgeber „im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft“ gewährleisten wollen, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP im Bundestag. Eine gespaltene Mutterschaft zwischen genetischer und biologischer Mutter würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten. Die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohls befürchten. Dem Verbot der Eizellspende und der erlaubten Samenspende lägen unterschiedliche Sachverhalte zugrunde. Die Spaltung in eine genetische und eine biologische Vaterschaft sei nicht möglich. Die Samenspende sei zudem risikoarm. Die FDP setzt sich unter anderem für eine Freigabe der Eizellspende ein. kna
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