BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
8. Änderung der Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 291a Abs. 7 Satz 5 SGB V (Anlage 32 BMV-Ä): Artikel 1, Artikel 2, Inkrafttreten


Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin – andererseits – vereinbaren Folgendes:
8. Änderung der Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 291a Abs. 7 Satz 5 SGB V
(Anlage 32 BMV-Ä)
Artikel 1
1. In § 10 wird Absatz 2a gestrichen.
2. In Anlage 2 wird der Tabelle des Absatzes 2 folgende Zeile angefügt:
3. In Anlage 2 Absatz 2 wird der 7. Satz wie folgt gefasst:
„Bis zum 31.12.2019 haben Vertragsarztpraxen mit mehr als 3 Vertragsärzten (kumuliertes Vollzeitäquivalent) zusätzlich zu den vorgenannten Pauschalen Anspruch auf einen einmalig abrechenbaren Komplexitätszuschlag, welcher sich für Vertragsarztpraxen mit mehr als 6 Ärzten (kumuliertes Vollzeitäquivalent) verdoppelt.“
4. In Anlage 5 wird der Tabelle des Absatzes 2 folgende Zeile angefügt:
5. In Anlage 5 wird in der Tabelle des Absatzes 3 in der Spalte „Höhe der Pauschale“ „435,00“ durch „535,00“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01.10.2019 in Kraft.
Berlin, den 22.08.2019
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin
GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
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