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Krankschreibung: Entwurf für elektronische AU-Bescheinigung vorgelegt


Die Regierung setzt künftig auf ein elektronisches Meldeverfahren bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). In einem Entwurf zum „Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird auch das elektronische AU-Verfahren für Vertragsärzte eingeführt. Laut dem Gesetzentwurf sollen die Krankenkassen Datenbanken aufbauen, in denen Arbeitgeber die AU-Bescheinigungen der Vertragsärzte sowie Krankenhäuser abrufen können. Die Kassen senden einen Hinweis an Arbeitgeber, sobald eine Bescheinigung eines Beschäftigten vorliegt. Allerdings ersetzt dieses elektronische Verfahren nicht die Pflicht der Vertragsärzte, dem Patienten eine schriftliche AU-Bescheinigung auszustellen. Diese benötige der Arbeitnehmer nach wie vor, um in Störfällen das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit nachweisen zu können, heißt es in der Gesetzesbegründung. Diesen weiteren Papierausdruck hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Vorfeld immer wieder kritisiert. Die KBV bewertet es aber positiv, dass die Krankenkassen und nicht die Vertragsärzte die Arbeitgeber über die AU informieren müssen. Für Ärzte sowie andere Gesundheitseinrichtungen bedeutet dies am Ende auch, dass diese bis zum 30. Juni 2021 an der elektronischen „Übermittlung der Daten zur Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen teilnehmen“ werden. bee
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