POLITIK
Reform der Psychotherapeutenausbildung: Studienbeginn ab 2020


Der Bundestag hat das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedet. Abiturienten können künftig direkt ein Universitätsstudium der Psychotherapie absolvieren. Verbessern wird sich die Vergütung während der künftigen Weiterbildung – wenn auch nicht wie gefordert.
Seit etwa 15 Jahren sind die Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) nun schon damit beschäftigt, die Ausbildung ihres Nachwuchses zu reformieren. Grund war vor allem die prekäre finanzielle Situation der angehenden PP und KJP, die mit hohen Schulden aus ihrer drei- bis fünfjährigen Ausbildung nach dem Studium der Psychologie beziehungsweise der Sozialpädagogik herausgehen. Diese Ausbildung wird künftig Weiterbildung heißen, weil der Beruf der ordnungspolitischen Systematik der Heilberufe angepasst wird. Auch finanziell wird sich in der Weiterbildungszeit einiges verbessern, wenngleich nicht in dem Maße, wie die Psychotherapeuten immer gefordert haben.
Der Bundestag hat am 26. September die Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Mit dem Gesetz wird es Abiturienten ermöglicht, direkt ein Universitätsstudium der Psychotherapie zu absolvieren. Die Approbation kann nach einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung künftig bereits nach dem Studium, aufgeteilt in ein polyvalentes dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium, beantragt werden. Geplant ist, dass der neue Studiengang zum Wintersemester 2020 erstmals angeboten wird.
Bundesärztekammer kritisierte die Reform bis zuletzt
„Wir sorgen für eine moderne und attraktive Psychotherapeutenausbildung. Das ist gut – für Therapeuten und Patienten gleichermaßen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der die Reform zum Schluss maßgeblich vorangebracht hatte. „Die längst überfällige Reform der Ausbildung ist endlich Wirklichkeit geworden“, lobte auch Dirk Heidenblut (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss und Berichterstatter für Psychiatrie und Psychotherapie.
Die Bundesärztekammer (BÄK) dagegen forderte bis kurz vor der Abstimmung „dringende Nachbesserungen“ an dem Gesetz. Der Gesetzgeber habe sich nicht auf eine Lösung der eigentlichen Probleme in der bisherigen Ausbildung von PP und KJP konzentriert. Stattdessen führe das Gesetz zu weitreichenden und für die Versorgungssicherheit der Patienten problematischen Änderungen. Auch der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) erneuerte seine Kritik an der Neuordnung der Psychotherapeutenausbildung und bezeichnete sie unter anderem als „ausgewiesenen Etikettenschwindel“.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt das neue Gesetz. Es „sichert die Basis, dass psychisch kranke Menschen künftig eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung bekommen“, betonte BPtK-Präsident Dr. rer. nat. Dietrich Munz. Nach 15 Jahren Debatte habe die Bundesregierung einen „wegweisenden Kompromiss“ gefunden.
Neue Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“
Die Berufsbezeichnung für Absolventen des Psychotherapiestudiums lautet künftig „Psychotherapeutin/Psychotherapeut“. Ärzte können den Zusatz „ärztlich“ verwenden. Die Verkürzung der bisherigen Berufsbezeichnungen PP und KJP sieht die BÄK weiterhin kritisch. „Es ist unverständlich, warum Öffentlichkeit und Patienten nicht den wissenschaftlichen Hintergrund der Qualifikation, nämlich die Psychologie, erkennen können sollen“, erklärte Heidrun Gitter, Vizepräsidentin der BÄK und Vorstandsbeauftragte für die ärztliche Psychotherapie. Psychotherapeuten seien eben nicht nur PP und KJP, sondern auch Ärzte mit einer entsprechenden Weiterbildung. Der SpiFa hingegen zeigt sich zufrieden, dass die Bezeichnung Psychotherapeut auch weiterhin für Ärzte fest etabliert bleibt. „Damit ist strukturell die Zuständigkeit der Ärzteschaft für diesen bedeutenden Bereich der Medizin gesichert“, betonte Dr. med. Christian Messer, Vorsitzender des Ausschusses für Psychotherapie des SpiFa.
An das Psychotherapiestudium anschließen können Psychotherapeuten eine Weiterbildung, in der sie sich für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen und in einem Psychotherapieverfahren spezialisieren. Diese ist nach Landesrecht in stationären und ambulanten Einrichtungen zu absolvieren. Mit der Weiterbildung erfolgt der Eintrag in das Arztregister und kann die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung beantragt werden. Anders als heute erhalten Psychotherapeuten während der stationären Weiterbildung künftig ein Tarifgehalt.
In der ambulanten Weiterbildungsphase hingegen sollen Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) künftig zwar mindestens 40 Prozent der von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezahlten Vergütungen für ihre Behandlungsleistungen an den Ambulanzen der künftigen Weiterbildungsinstitute – den derzeitigen Ausbildungsinstituten – erhalten. Doch das reicht nach Ansicht der BPtK nicht aus: „Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung und ein Gehalt wie im Krankenhaus lassen sich damit nicht finanzieren“, erklärte BPtK-Präsident Munz.
Das sehen auch die Grünen im Bundestag so und forderten eine Zusatzfinanzierung der ambulanten Weiterbildung analog zur Förderung der Weiterbildung von Hausärzten. „PiW müssen immer noch einen erheblichen Teil der Kosten ihrer Weiterbildung selbst tragen“, erklärte Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen. An wichtigen Stellen habe der Bundesregierung mit dem Gesetz „der Mut für zukunftsfeste Lösungen gefehlt – das Gesetz bleibt auf halber Strecke stehen“, urteilte sie. „Die Unterfinanzierung der ambulanten Weiterbildung ist enttäuschend“, sagte auch Barbara Lubisch, Vorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung. Ihr Verband wolle sich für eine Bezahlung nach Tarif weiter einsetzen.
Mindestens 1 000 Euro im Monat im Psychiatrischen Jahr
Verbesserungen gibt es hingegen für die Übergangszeit, in der angehende PP und KJP ihre bereits begonnene Ausbildung beenden wollen. Sie erhalten eine Praktikumsvergütung von mindestens 1 000 Euro monatlich für die obligatorische praktische Tätigkeit (Vollzeit) in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken. Zudem sollen sie mindestens 40 Prozent von der Vergütung der Ausbildungstherapie erhalten. Bisher werden Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) im Praxisjahr gar nicht oder nur gering bezahlt. Die Durchschnittsvergütung liegt bei rund 650 Euro monatlich. PiA haben deshalb mit Demonstrationen immer wieder auf ihre prekäre Lebenssituation aufmerksam gemacht, unter anderem mit dem Slogan: „Psychotherapeuten in Ausbeutung“. „Wir hätten uns eine großzügigere finanzielle Förderung für die Psychotherapeutengeneration gewünscht, die mit Protesten wesentlich zur Reform beigetragen hat“, erklärte der BPtK-Präsident. Allgemein positiv bewertet wird, dass eine Härtefallregelung, etwa wegen Kindererziehungszeiten oder pflegebedürftiger Angehöriger, künftig ermöglicht, die Übergangsfrist zum Beenden der Ausbildung von zwölf auf 15 Jahre zu verlängern.
Der Bundesrat muss dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung noch zustimmen. Die neuen Regelungen sollen am 1. September 2020 in Kraft treten. Die neue Approbationsordnung hat das Bundesgesundheitsministerium noch nicht vorgelegt – ein Punkt der bis zuletzt von den Psychotherapeuten kritisiert wurde. Petra Bühring
Intensive ambulante Versorgung für schwer psychisch Kranke
Über die Psychotherapeutenausbildung hinaus enthält das neue Gesetz im Omnibusverfahren Regelungen, die die Versorgung vor allem von schwer psychisch kranken Menschen verbessern sollen. Für sie wird ein neues intensives ambulantes Versorgungsangebot eingeführt, das Leistungen aus Einzel- und Gruppentherapie, medikamentöser Behandlung, Soziotherapie, häuslicher psychiatrischer Krankenpflege und Ergotherapie umfassen soll – koordiniert durch Psychiater oder Psychotherapeuten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll bis zum 31. Dezember 2020 eine eigenständige Richtlinie für eine „berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung von Menschen mit komplexem psychiatrischen und psychotherapeutischen Handlungsbedarf“ erarbeiten.
Psychotherapeuten sollen deshalb auch befugt werden, Krankenpflege und Ergotherapie zu verordnen – auch die nach altem Recht ausgebildeten PP und KJP. Zudem soll es den Niedergelassenen ermöglicht werden, noch während der stationären Behandlung des schwer psychisch kranken Patienten diagnostische Termine in den Räumen der Klinik durchzuführen, um die nahtlose ambulante Weiterbehandlung zu ermöglichen.
Eine weitere Regelung, die in das neue Gesetz aufgenommen wurde, betrifft die psychoonkologische Beratung in Krebsberatungsstellen. Diese soll künftig von der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung bezahlt werden. Bisher finanzieren sich die Beratungsstellen durch Spendengelder, Projektmittel und freiwillige Zahlungen verschiedener Kostenträger.
Wetzig-Würth, Herta
Grabke, Helgo
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