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Kinder- und Jugendärzte: Mindestquote für Weiterbildungsförderung
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Die Große Koalition will eine verpflichtende Mindestquote für geförderte Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin schaffen. Das sieht ein Änderungsantrag für das MDK-Reformgesetz vor. Demnach sollen künftig bundesweit von den bis zu 2 000 Weiterbildungsstellen „mindestens 250 Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin“ gefördert werden, wie es in dem Antrag heißt. Hintergrund sei „ein Bedarf“ an Ärzten dieses Fachgebietes, schreiben SPD und Union in ihrer Begründung. In der Anhörung zum MDK-Reformgesetz ging es in der vergangenen Woche nicht um den neuen Antrag, der den Abgeordneten allerdings schon vorgelegen haben müsste. Hauptthema war die künftige Prüfung von Krankenhausrechnungen. Die Strukturreform des MDK, also der Namensgeber des Gesetzes, wurde in der Anhörung nur kurz behandelt. Mit dem Gesetz soll der jetzige MDK unabhängiger von den Krankenkassen werden. Er ist bislang als Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen organisiert. may/bee
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