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Wiederholungsrezept: Bundesregierung präzisiert Regelungen


Die Bundesregierung hat die Regelungen für ein neues Wiederholungsrezept präzisiert und an das Masernschutzgesetz angehängt. Das geht aus einem Änderungsantrag hervor. Die Neuregelung sieht vor, dass Ärzte chronisch kranken Patienten mit gleichbleibender Medikation ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen können sollen, mit dem Apotheker bis zu drei weiteren Male das Arzneimittel abgeben können. Nun erfolgt darüber hinaus auch eine Präzisierung, die vorsieht, dass auf der Verschreibung ein formaler Vermerk des Arztes notwendig ist, wenn das Arzneimittel zur wiederholten Abgabe bestimmt sein soll. Dieser muss die Anzahl der möglichen Wiederholungen umfassen. Gegebenenfalls anzupassen ist dem Änderungsantrag zufolge auch das Gültigkeitsdatum der Verordnung. Grundsätzlich ist als Laufzeit ein Jahr vorgesehen – fehlt der Vermerk aber, betrage die Gültigkeitsdauer nur drei Monate, heißt es. may
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