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Telematikinfrastruktur: Honorare wurden um 1,2 Millionen Euro gekürzt
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Rund 1,2 Millionen Euro hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) im 1. und 2. Quartal 2019 von Verweigerern der Telematikinfrastruktur (TI) einbehalten. Das schreibt die KVN in der Oktoberausgabe des Niedersächsichen Ärzteblattes. Der Gesetzgeber hatte als Strafe für den Nichtanschluss an die TI bis zum 30. September 2019 einen Abzug von einem Prozent des Praxisumsatzes vorgegeben. Wie die KVN schreibt, waren im 1. Quartal 2019 von 11 054 Praxen in Niedersachsen, die für den TI-Anschluss infrage kommen, 1 247 mit den vorgeschriebenen Kürzungen belegt. Die Summe belief sich auf etwa 732 231 Euro. Damit waren im
1. Quartal rund elf Prozent der Praxen betroffen. Im Durchschnitt lag der Kürzungsbetrag bei etwa 587 Euro. Im 2. Quartal 2019 wurden von 11 062 Praxen 1 009 Praxen sanktioniert. Das sind neun Prozent. Die Kürzungssumme betrug rund 479 962 Euro. Das sind durchschnittlich etwa 475 Euro pro Praxis. Die KVN betonte, man behalte die Honorare „nur widerwillig“ ein, habe aber „keine Wahl“. Der Gesetzgeber habe die Kürzungen nach mehrfacher Fristverlängerung vorgegeben. Die letzte Frist sei jetzt verstrichen. Kritik am Gesetzgeber übte die KVN bei der Umsetzungsfrage. Der Gesetzgeber habe dazu kaum Vorgaben gemacht, moniert sie. Für Niedersachsen gelte daher: Praxen, die bis zum 31. März 2019 die TI-Komponenten bestellt und dies der KVN gegenüber in einer „Eigenerklärung“ angezeigt haben, würden für die Quartale 1/2019 und 2/2019 von der Honorarkürzung ausgenommen.“ Ab dem 31. März 2020 droht TI-Verweigerern ein Abzug von 2,5 Prozent des Praxisumsatzes. Weitere KVen haben bereits Honorarkürzungen angekündigt. Im Saarland sind rund 200 von 400 Ärzten und Psychotherapeuten, die ihre Praxen bisher nicht an die TI angeschlossen haben, betroffen. may/dpa