ArchivDeutsches Ärzteblatt44/2019Westfalen-Lippe: Ärzteparlament verabschiedet neue Weiterbildungsordnung

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Westfalen-Lippe: Ärzteparlament verabschiedet neue Weiterbildungsordnung

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Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat eine neue Weiterbildungsordnung (WBO) verabschiedet. Der WBO liegt die im vergangenen Jahr novellierte (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer zugrunde.

Das elektronische Logbuch soll im nächsten Jahr in Angriff genommen werden. Foto: ty/stock.adobe.com
Das elektronische Logbuch soll im nächsten Jahr in Angriff genommen werden. Foto: ty/stock.adobe.com

„Früher ging es bei der Weiterbildung um den Nachweis von Zeiten, heute geht es um den Nachweis von Kompetenzen“, betonte Dr. med. Rüdiger Smektala. „Wir wollen nicht mehr wissen, wie lange ein Arzt in Weiterbildung in einer Abteilung war, sondern wir wollen wissen, was er kann, welche Kompetenzen er erlernt hat“, sagte der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie des Universitätsklinikums Knappschaftskrankenhaus Bochum, der bei der ÄKWL den Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ leitet. „Wir müssen die WBO in der neuen Legislatur auf ihre Tauglichkeit prüfen und gegebenenfalls anpassen. Und wir müssen uns im ersten Quartal 2020 um das elektronische Logbuch kümmern“, sagte Smektala. In dem Logbuch soll die Weiterbildung digital dokumentiert werden.

„Wir haben jetzt vom Landesgesundheitsministerium die Zusage bekommen, dass die WBO so kompetenzbasiert, wie sie ist, akzeptiert ist“, ergänzte Dr. med. Theodor Windhorst. Das Ministerium habe noch „einzelne kleine“ Korrekturen angemerkt, aber „wir werden sie anwenden können“.

„Wir müssen in Zukunft damit rechnen, dass wir unter der neuen WBO in der Frage nach dem Nachweis von Kompetenzen mehr Verbundweiterbildung schaffen müssen“, gab der Präsident der ÄKWL zu bedenken. Ärzte in Weiterbildung dürften nicht auf eine Klinik „fixiert werden“, in denen sie unter Umständen lange warten müssten, bis sie die entsprechenden Kompetenzen erlernen können.

Neben der Verbundweiterbildung in Krankenhäusern könnten „die Kolleginnen und Kollegen auch damit spielen, die weiten Möglichkeiten der Niederlassung in der Weiterbildung zu nehmen. Und da ist ein Riesenfundus.“ Denn in einer Vertragsarztpraxis sei in der Regel eine Eins-zu-eins-Weiterbildung möglich. „Das macht viel aus“, ist Windhorst überzeugt. ts

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