BRIEFE
Gleichwertigkeitsprüfung: Ärztliche Prüfung


Bedauerlicherweise lese ich immer wieder – so auch hier – die Titulierung des Medizinstudiums in 1., 2. und 3. Staatsexamen.
Die Bezeichnung „Staatsexamen“ ist in der Studienordnung/Approbationsordnung des Medizinstudiums von 2012 nicht vorgesehen. Diese spricht lediglich von einem „Ersten, Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“ (Art. 4, § 13 Abs. 1 bzw. § 20 Abs. 1, Änderung der Approbationsordnung zum 1. Januar 2014). Auch das ausgestellte Enddokument enthält das Wort „Staatsexamen“ nicht, sondern heißt „Zeugnis über die Ärztliche Prüfung“ (Anhang zu Art. 4 Nr. 28 (BGBl. I 2002, 2431–2432)).
Dr. med. Michael Veittinger, 14193 Berlin
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