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Bundesrat: Zahlreiche Gesundheitsgesetze gebilligt
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Pflegelöhne, Hebammenstudium, Bürokratieentlastungsgesetz, Implantateregister und Psychotherapeutenausbildung. Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche mehrere Gesetze passieren lassen. Das Gesetz für höhere Pflegelöhne sieht zwei Möglichkeiten für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften vor: einen allgemeinen Tarifvertrag oder höhere Mindestlöhne für die Branche. Hebammen müssen künftig ihren Beruf generell an Hochschulen erlernen. Am Ende eines drei- bis vierjährigen dualen Studiums mit hohem Praxisanteil stehen eine staatliche Prüfung und ein Bachelorabschluss. Für Psychotherapeuten gibt es ab dem Wintersemester 2020 ein eigenes Studienfach. Er soll sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium gliedern, das mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Daran anschließend werden Psychotherapeuten ihre Weiterbildung absolvieren. Danach können sie sich ins Arztregister eintragen lassen und sich um eine Zulassung für die gesetzliche Krankenversicherung bewerben. Entschieden ist auch, dass Arbeitnehmer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht mehr zum Arbeitgeber schicken müssen, um sich krank zu melden. Das Gesetz zum Bürokratieabbau sieht ab 2021 ein elektronisches Meldeverfahren vor. Das Implantateregister soll künftig unter anderem Meldungen über Implantate sammeln. Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte zu registrieren. dpa/afp/may/PB
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