BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer
Änderung der Richtlinie für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Herz- und Herz-Lungen-Transplantation


Bekanntmachungen
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 15.03.2018 auf Empfehlung der Ständigen Kommission Organtransplantation beschlossen, die
Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG
für die Wartelistenführung und Organvermittlung
zur Herz- und Herz-Lungen-Transplantation
in der Fassung vom 22.03.2013 (Bekanntgabe in Dtsch Ärztebl 2013, 110 [37]: A 1700–1701) zu ändern.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 31.08.2018 der Richtlinienänderung zugestimmt. Sie tritt am 10.12.2019 in Kraft.
Die Richtlinie samt zugehöriger Begründung ist auf der Internetseite der Bundesärztekammer abrufbar unter:
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/RL/RiliOrgaWlOvHerzTx20191210.pdf.
DOI: 10.3238/arztebl.2019.rili_baek_OrgaWlOvHerzTx20191210
Die geltenden Richtlinien zur Organtransplantation sind abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/organtransplantation.
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