ArchivDeutsches Ärzteblatt PP12/2019Digitale-Versorgung-Gesetz: Schub für die digitale Versorgung

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Digitale-Versorgung-Gesetz: Schub für die digitale Versorgung

Krüger-Brand, Heike E.

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Gesundheits-Apps auf Rezept, Ausbau des Gesundheitsnetzwerks sowie mehr Daten für die Forschung – das Gesundheitswesen soll digitaler werden. Der Bundestag hat die Pläne der Regierung dazu abgesegnet. Kritiker sorgen sich um den Datenschutz.

Der Bundestag hat am 7. November das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Großen Koalition gegen das Votum von Grünen und Linken bei Enthaltung von AfD und FDP angenommen. Das Gesetz tritt im Januar 2020 in Kraft. Spahn hatte zuvor seine Pläne noch einmal verteidigt. „Wir wollen jetzt Geschwindigkeit machen, um unser Gesundheitswesen fit zu machen für die digitale Zukunft“, betonte er. Ziel sei es, Patienten konkret im Alltag durch mehr Information und Kommunikation besser zu versorgen.

Gesetzlich Versicherte sollen danach künftig Gesundheits-Apps auf Kosten der Krankenkassen nutzen können. Dabei geht es zunächst um risikoarme Anwendungen wie etwa digitale Tagebücher für Diabetiker, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zuvor auf Funktionalität, Qualität und Datensicherheit geprüft hat. Krankenkassen können die Entwicklung digitaler Innovationen fördern.

Apps auf Rezept als Weltneuheit

„Wir beschließen heute hier eine Weltneuheit“, betonte der Minister. Deutschland werde das erste Land auf der Welt sein, das das „Wildwest“ bei den Gesundheits-Apps beende und in dem die Krankenkassen Apps mit einem Mehrwert oder Zusatznutzen auch finanzieren werden.

Die Telematikinfrastruktur (TI) als Datenautobahn für das Gesundheitswesen wird zudem weiter ausgebaut. So werden Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, sich an die TI anzuschließen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig anbinden. Die Kosten dafür werden ihnen erstattet. Ärzte, die sich weiterhin nicht an das sichere Netz anschließen wollen, werden mit einem Honorarabzug von 2,5 Prozent ab 1. März 2020 sanktioniert.

Auf teils heftige Kritik stößt indes das Vorhaben, in einem Forschungsdatenzentrum künftig die bei den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten pseudonymisiert zusammenzufassen und der Forschung auf Antrag anonymisiert zugänglich zu machen. Das Verfahren, das für die Versorgungsforschung genutzt werden solle, gebe es bereits seit 15 Jahren, rechtfertigte Spahn die Neuregelung. Jetzt werde ermöglicht, diese Daten schneller, in größerem Umfang und in besserer Qualität zu nutzen. Ziel sei es, Gesundheitsforschung zu verbessern, um für Patienten mit chronischen Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck oder Krebs neue Therapiemöglichkeiten zu gewinnen.

„Als Ärztin weiß ich, wie immens wichtig der effektive Schutz der persönlichen Gesundheitsdaten ist. Als Ärztin weiß ich aber auch um die Lücken und Defizite der derzeitigen Versorgungsforschung. Eine gute Datenlage zur Versorgungsrealität nützt jedem Einzelnen von uns“, sekundierte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar. Die Gesundheitsexpertin der CDU/CSU-Fraktion, Karin Maag, verwies zudem darauf, dass der Verwendungszweck und der Kreis der Nutzungsberechtigten – ausschließlich öffentliche Stellen und Universitätskliniken – „sorgfältig festgelegt“ worden seien. Dabei sei die Datensicherheit zentral: So würden keine Klardaten, die eine Identifizierung des Versicherten ermöglichen, zu Forschungszwecken verwendet werden.

Trotz der vorgesehenen Pseudonymisierung gibt es weiterhin große Bedenken nicht nur von der politischen Opposition, sondern auch von Datenschützern. So haben sich unter anderem der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung und der Paritätische Gesamtverband für ein Widerspruchsrecht der Patienten auch bei der Nutzung pseudonymisierter Daten ausgesprochen, das im jetzigen Gesetz nicht vorgesehen ist.

An der Bevölkerung vorbei

Harsche Kritik äußerte auch der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. theol. Peter Dabrock. Zwar könne die Auswertung von Gesundheitsdaten massive Fortschritte für Patienten bringen, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur. Bedenklich sei aber, dass Spahn das Recht der Patienten auf Datensouveränität und informierte Einwilligung nicht ernst nehme. Das Projekt der Nutzung von Gesundheitsdaten sei komplett an der Bevölkerung vorbei geplant und verwirklicht worden.

Industrievertretern geht das Gesetz dagegen nicht weit genug: Der Industrieverband Bitkom lobte das DVG als „Durchbruch für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“. Die Nutzung pseudonymisierter Gesundheitsdaten werde jedoch „ihren vollen Nutzen nur entfalten, wenn die Gesundheitsdaten auch für private Forschung sowie für die Hersteller von Medikamenten und Gesundheitsanwendungen verfügbar gemacht werden“. Ähnlich der Bundesverband der Deutschen Industrie: „Die größte Gefahr besteht nicht im Datenmissbrauch, sondern darin, Daten gar nicht erst zu nutzen.“ Heike E. Krüger-Brand

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