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Intensivpflege: Spahn ändert nach Protest seine Reformpläne


Nach heftiger Kritik hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Korrekturen an der geplanten Reform der Reha- und Intensivpflege vorgenommen. „Wir nehmen die Anregungen aus den Gesprächen mit Betroffenen auf und räumen Missverständnisse aus“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Berlin. In dem neuen Entwurf wolle das Ministerium klarstellen, dass es weiter möglich sein soll, dass Intensivpflegepatienten zu Hause versorgt werden. Die Kritik an dem bisherigen Gesetz hatte sich unter anderem an der Frage entzündet, die Betreuung zu Hause nur noch als Ausnahme zuzulassen. Spahn betonte, dass für alle Patienten ein Bestandsschutz gelte. Mit dem Gesetz will er auch regeln, dass Beatmungspatienten schneller entwöhnt werden. Da oftmals der finanzielle Aspekt der Betreuung in einer Wohnform für Angehörige der ausschlaggebende Faktor sei, soll es ebenso neue Regelungen geben, wie die Versorgung für Intensivpatienten auch in stationären Einrichtungen bezahlbar bleiben kann. Laut dem Eckpunktepapier sollen Patienten und Angehörige von den Eigenanteilen in den stationären Einrichtungen entlastet werden, Krankenkassen sollen die Eigenanteile der Pflegebedürftigen, zu denen auch Unterkunft und Verpflegung gehört, übernehmen. Ebenso soll mit dem Gesetz klargestellt werden, welchen Anspruch die Versicherten auf eine außerklinische Intensivpflege haben und welche Facharztgruppen diese verordnen dürfen. Darüber hinaus soll es Ansätze geben, mit denen die qualitativen Anforderungen an häusliche Betreuung – vor allem in Pflege-Wohngemeinschaften – geregelt werden sollen. bee
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