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Rettungsdienst: Mehr Kompetenzen für bayerische Notfallsanitäter
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Notfallsanitäter in Bayern dürfen seit dem 1. Dezember bestimmte ärztliche Aufgaben eigenständig übernehmen. Das teilte das Bayerische Innenministerium mit. Damit ist Bayern das erste Bundesland, das diese erweiterten Tätigkeiten der Notfallsanitäter zulässt. Die notwendigen Vorgaben und Abläufe wurden vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Bayern (ÄLRD-B) in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz erstellt. Notfallsanitäter dürfen ab sofort ohne vorherige ärztliche Anweisung einen Zugang legen, eine Vollelektrolytlösung anschließen sowie vorgegebene Mengen Schmerzmittel (Piritramid) oder Glucoselösung als Kurzinfusion geben. Diese Maßnahmen sind an Indikationen gekoppelt: verletzte Person mit isolierter Extremitätenverletzung, Verbrennung, Unterzuckerung und Verdacht auf Sepsis. Für diese speziellen Indikationen wird laut ÄLRD-B keine telefonische Rücksprache mit einem Notarzt mehr empfohlen. Damit sollen Notärzte für andere Einsätze zur Verfügung stehen, wo sie dringender gebraucht werden, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der im Freistaat für den Rettungsdienst zuständig ist. jff/bee
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