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Homosexualität: Verbotspläne für „Konversionstherapien“ verschärft
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seine Pläne für ein Verbot sogenannter Konversionstherapien gegen Homosexualität verschärft. Im Kabinettsentwurf, der kürzlich beschlossen wurde, ist nun ein Verbot bei allen Minderjährigen bis 18 Jahre vorgesehen. Ursprünglich war noch eine Ausnahme für Heranwachsende angedacht. Gerade in dieser Altersphase fänden aber die meisten Therapieversuche statt, hieß es zur Begründung der Verschärfung. Strafen drohen auch, wenn die Betroffenen zwar schon volljährig sind, aber zum Beispiel durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer solchen „Behandlung“ verleitet oder nicht über die „Schädlichkeit der Behandlung“ aufgeklärt wurden, hieß es vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Auch das öffentliche Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Methoden soll künftig verboten sein. Das Verbot soll dem Gesetzentwurf zufolge im Strafrecht verankert werden. Verstöße gegen das Verbot von Konversionsbehandlungen werden demnach mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Eine Missachtung des Verbots der Werbung, des Anbietens und Vermittelns kann mit einem Bußgeld von bis zu 30 000 Euro geahndet werden. „Homosexualität ist keine Krankheit. Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend“, sagte Spahn. Durch Konversionstherapien entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. Ein Verbot sei auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität haderten: „Es ist o. k., so wie du bist.“ Das Gesetz soll nach Angaben des BMG voraussichtlich Mitte 2020 in Kraft treten. Im Bundesrat ist es nicht zustimmungspflichtig. dpa/kna/may
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