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Gesetzliche Krankenversicherung: Sozialwahlen sollen online möglich werden
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Krankenkassen sollen ihre Sozialwahlen ab 2023 künftig auch online durchführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, den das Bundeskabinett beraten hat. Dafür müssen die Kassen ihre Satzungen bis zum 30. September 2020 entsprechend ändern. „Wir erwarten uns vom Update beim Wahlverfahren eine höhere Wahlbeteiligung und damit auch eine stärkere Legitimation der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung“, sagte der CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß. Sein Fraktionskollege Uwe Schummer sagte, gelöst werden müssten noch Sicherheitsfragen. „Aber wenn wir es jetzt nicht anpacken, müssen wir noch mindestens zehn Jahre, bis zur übernächsten Wahl 2029, auf den Einstieg in Online-Sozialwahlen warten.“ „Endlich dürfen die Mitglieder der Krankenkassen ihre Selbstverwaltung online und analog wählen“, erklärte Rita Pawelski, Beauftragte der Bundesregierung für die Sozialversicherungswahlen. Sie sprach von einem „historischen Schritt für die Selbstverwaltung“. dpa/may
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