AKTUELL
Psychotherapie: G-BA überprüft Richtlinien-Verfahren nicht weiter


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Dezember das bereits seit 2008 dauernde Beratungsverfahren zu den anerkannten Psychotherapie-Richtlinienverfahren eingestellt. Darin sollte die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie auf Basis der evidenzbasierten Medizin evaluiert werden. Im November 2006 hatte der G-BA festgestellt, dass Wirksamkeit und Nutzen der Gesprächspsychotherapie für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen nicht in der ausreichenden Breite wissenschaftlich belegt sind. Für die Prüfung der Gesprächspsychotherapie waren zum ersten Mal die Kriterien der evidenzbasierten Medizin gemäß der Verfahrensordnung des G-BA angewendet worden. Um dem Einwand zu begegnen, dass die bereits in der GKV befindlichen Verfahren bisher nicht nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin geprüft wurden, hatte der G-BA sich selbst verpflichtet, auch diese zu überprüfen.
Der G-BA begründet die Einstellung nun zum einen mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Az.: B 6 KA 22/09), wonach die Richtlinienverfahren in Bezug auf ihre Qualität und Wirksamkeit nicht erneut rechtfertigungsbedürftig seien. In der Diskussion im Plenum erklärte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, dass es zwar weder medizinische, methodische oder rechtliche Gründe gebe, das Bewertungsverfahren nun einzustellen – gleichzeitig aber eben auch kein Erkenntnisgewinn zu erwarten sei. Ein weiterer Grund für die Einstellung sei die Tatsache, dass die Fortsetzung der Prüfung der anerkannten Richtlinienverfahren über weitere Jahre hohes Arbeitsaufkommen mit sich bringen und Arbeitskraft binden würde, die für weitere Aufgaben des G-BA nicht zur Verfügung stände. bee
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