BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen


Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 456. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen Beschluss zur Neufassung des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 288. Sitzung am 22. Oktober 2012 zur Festlegung von Kriterien zur Vereinbarung von Zuschlägen auf den Orientierungswert gemäß § 87 Abs. 2e SGB V für besonders förderungswürdige Leistungen sowie für Leistungen von besonders förderungswürdigen Leistungserbringern gemäß § 87a Abs. 2 Satz 3 SGB V mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 gefasst.
Der Beschluss sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter https://institut-ba.de veröffentlicht.
Hinweis:
Gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten den Beschluss beanstanden.
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