BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
6. Änderungsvereinbarung zu den Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen


Bekanntmachungen
vom 31. November 2015
1. Anhang 1 „Besondere Verordnungsbedarfe für Heilmittel nach § 106b Abs. 2 Satz 4 SGB V“ der Anlage 2 wird wie folgt geändert:
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Auf Seite 8 werden unter der Tabelle folgende Einträge eingefügt:
2. Inkrafttreten
Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Berlin, den 10.12.2019
GKV-Spitzenverband
Kassenärztliche Bundesvereinigung
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