ArchivDeutsches Ärzteblatt4/2020Tarifgespräche: Ärzte in Universitätskliniken zum Warnstreik aufgerufen

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Tarifgespräche: Ärzte in Universitätskliniken zum Warnstreik aufgerufen

Maybaum, Thorsten; EB

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Der Tarifvertrag (TV-Ärzte) gilt für rund 20 000 Ärzte in bundesweit 23 Universitätskliniken. Eine Reihe von Unikliniken unterliegen nicht oder nur sehr eingeschränkt dem Geltungsbereich der TV-Ärzte. Foto: dpa
Der Tarifvertrag (TV-Ärzte) gilt für rund 20 000 Ärzte in bundesweit 23 Universitätskliniken. Eine Reihe von Unikliniken unterliegen nicht oder nur sehr eingeschränkt dem Geltungsbereich der TV-Ärzte. Foto: dpa

Der Marburger Bund (MB) hat seine Mitglieder in den tarifgebundenen Universitätskliniken der Länder für den 4. Februar 2020 zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Ärzte der betroffenen Unikliniken sollten an diesem Tag nach Hannover kommen, wo vor den erneuten Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eine zentrale Kundgebung stattfinden werde, teilte die Gewerkschaft mit. Man habe sich zum Ziel gesetzt, die Arbeitsbedingungen der Ärzte in den Unikliniken substanziell zu verbessern, sagte Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des MB. In den beiden bisherigen Verhandlungsrunden hätten die Länder jedoch keine Bereitschaft erkennen lassen, Maßnahmen zur Entlastung zu vereinbaren. Stattdessen habe die TdL die Befürchtung geäußert, Regelungen zur Begrenzung der Dienstbelastung könnten betriebliche Abläufe stören. Die Arbeitgeber hätten den Ernst der Lage nicht verstanden, sagte Botzlar. Der MB fordert in der Tarifrunde neue Bedingungen für die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienste. So sollen solche Dienste an maximal zwei Wochenenden im Monat angeordnet werden dürfen. Zu der angestrebten Reform gehören auch eine generelle Begrenzung der Bereitschaftsdienste, eine verlässliche Dienstplangestaltung und eine manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung ohne pauschale und nachträgliche Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Weiterhin will der MB sechs Prozent mehr Gehalt und eine Neuregelung des Zusatzurlaubes für Nachtarbeit. may/EB

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