AKTUELL
Ambulante Versorgung: Länder wollen Krankenhäuser einbeziehen


Die Bundesländer haben die Ergebnisse ihrer Diskussionen aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zukunft der sektorenübergreifenden Versorgung weiter konkretisiert. Das geht aus einem „Fortschrittsbericht“ der Arbeitsgruppe hervor. So soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch im ersten Quartal dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem die Sicherstellung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser neu geregelt wird. Die Länder wollen unter anderem die Möglichkeiten erhalten, in ländlichen Regionen einen „Planungsbereich mit einem zusätzlichen ambulanten Versorgungsbedarf“ zu bestimmen, den Krankenhäuser vor Ort erfüllen können. Dabei sollen einzelne Versorgungsbereiche übertragen werden können. Darüber hinaus soll ein gemeinsamer fachärztlicher Versorgungsbereich von Vertragsärzten und Kliniken entstehen. Ziel sei es, das System „patientenfokussierter“ zu organisieren, sodass Leistungen, die bisher in Kliniken erbracht werden, auch ambulant erfolgen können sowie auch ambulante Leistungen in stationären Einrichtungen. „Die Leistungen werden konkret beschrieben und einheitlich vergütet“, heißt es in dem Papier. Die Länder sehen darin auch den Vorteil, dass Personalressourcen besser gebündelt werden. In den Gesetzentwurf sollen auch Vorschläge für eine bessere Koordination von Hausärzten und ambulanten Pflegediensten eingebracht werden. bee