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Psychotherapiestudium: Präzisierungen bei Approbationsordnung gefordert


Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) fordert eine zügige Verabschiedung der Approbationsordnung für Psychotherapeuten. „Ein akademischer Heilberuf braucht die Breite an wissenschaftlicher und praktischer Qualifizierung. Beides ist hier enthalten“, sagt der Bundesvorsitzende Gebhard Hentschel zu dem Entwurf, den das Bundesgesundheitsministerium am 17. Oktober 2019 vorgelegt hat. Die Universitäten benötigten Zeit zur Gestaltung der Studiengänge und Anpassung der Prüfungsordnungen, um wie vorgesehen im Wintersemester 2020/21 beginnen zu können. Der Bundesrat wird am 14. Februar über die Approbationsordnung abstimmen.
Die DPtV fordert noch eine Änderung im Detail: die Approbationsordnung sieht vor, dass die Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung auch aus Fachärzten „mit einer einschlägigen Weiterbildung“ besteht. „Das ist befremdlich“, kritisiert Hentschel. Nur Angehörige der Berufsgruppe seien in der Lage, die Fachkompetenz inhaltlich richtig einzuschätzen und entsprechend zu bewerten.
Nach Ansicht der DPtV sollte weiter präzisiert werden, dass bei den während des Studiums vorgesehenen berufsqualifizierenden praktischen Tätigkeiten Patientenbehandlungen in unterschiedlichen wissenschaftlich anerkannten Verfahren stattfinden müssen. PB