ArchivDeutsches Ärzteblatt PP2/2020PPP-Richtlinie: Petition für mehr Personal in der Psychiatrie erfolgreich

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PPP-Richtlinie: Petition für mehr Personal in der Psychiatrie erfolgreich

Fischer-Fels, Jonathan

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Eine Petition für ausreichend Personal in der Psychiatrie wurde von 54 000 Menschen gezeichnet und hat damit das notwendige Quorum überschritten. Der Bundestag muss sich nun erneut mit dem Thema auseinandersetzen. Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) hatte die Petition im September 2019 eingereicht und darin „ausreichend Personal und genügend Zeit für eine gute Behandlung“ in psychiatrischen Kliniken gefordert.

„Die große Unterstützung der Petition zeigt, wie wichtig persönliche Gespräche und das dafür notwendige Personal im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie sind und wie dringend der Gesetzgeber hier unterstützend tätig werden muss“, erklärte Präsident Prof. Dr. med. Dr. phil. Andreas Heinz, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN).

Im vergangenen Jahr hatte sich – zeitgleich zum Start der Petition – der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit dem Thema der Personalbemessung in der Psychiatrie befasst. Die dort beschlossene Richtlinie trat zum Jahreswechsel in Kraft. Darin werden psychiatrische Einrichtungen verpflichtet, den Behandlungsaufwand durch berufsgruppenspezifische Minutenwerte zu errechnen und die daraus resultierenden Personaluntergrenzen einzuhalten.

Diese Regelung geht den Initiatoren der Petition jedoch nicht weit genug. „Aktuell hat der G-BA den gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt, für eine leitliniengerechte Behandlung zu sorgen. Stattdessen drohen weniger Personal für die Behandlung und mehr Personal für Dokumentation und Bürokratie“, lautet die Begründung der Petition. jff

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