BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Vereinbarung


Bekanntmachungen
zwischen der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB), Frankfurt, und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Berlin, über die Änderung des Vertrags über die ärztliche Versorgung der Mitglieder der Beitragsklassen I, II und III der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)
1. In § 4 wird folgende Nummer 5 neu angefügt:
„5. Die Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung können – soweit erforderlich – verwendet werden; wenn für die Durchführung der Leistung des überweisungsannehmenden Arztes kein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich ist, können digitale Vordrucke verwendet werden. In Bezug auf die Nutzung der Vordrucke gelten die für die vertragsärztliche Versorgung getroffenen Regelungen.“
2. In § 8 werden die Wörter „Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen“ durch die Wörter „Gemeinsamen Bundesausschuss“ ersetzt.
3. Die Änderungen unter den Ziffern 1 und 2 treten zum 1. April 2019 in Kraft.
4. § 4 Nr. 5 Halbsatz 2 wird gestrichen.
5. Die Änderung unter Ziffer 4 tritt mit Wirkung zum 1. Dezember 2019 in Kraft.
Frankfurt/Berlin, den 29. Januar 2020
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