ArchivDeutsches Ärzteblatt7/2020Öffentlicher Gesundheitsdienst: Außertarifliche Bezahlung im Einzelfall

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Öffentlicher Gesundheitsdienst: Außertarifliche Bezahlung im Einzelfall

dpa

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Gegen die Einzelfallregelung für mehr Geld sind Gewerkschaften und Hauptpersonalrat. Foto: Butch/stock.adobe.com
Gegen die Einzelfallregelung für mehr Geld sind Gewerkschaften und Hauptpersonalrat. Foto: Butch/stock.adobe.com

Der Berliner Senat will Ärzte an den Berliner Gesundheitsämtern im Einzelfall mithilfe außertariflicher Zulagen besser bezahlen. Obwohl Gewerkschaften und der Hauptpersonalrat dagegen sind, soll die Neuregelung in Kürze in Kraft treten, wie die Finanz- und die Gesundheitsverwaltung kürzlich mitteilten. Die „Einigungsstelle für Personalvertretungssachen“ habe einem entsprechenden Antrag zugestimmt, hieß es. Mit dem Schritt will der Senat dem Fachkräftemangel in den Gesundheitsämtern entgegenwirken. Die Zahl der Fachärzte dort soll nach früheren Angaben bis 2021 um etwa 100 auf 440 aufgestockt werden. Allerdings ist es schwer, Nachwuchs zu finden, Berufsanfänger erhalten anderswo oft mehr Geld. Deshalb sind viele Stellen in den Ämtern unbesetzt. Eigentlich sollte die Regelung bereits 2018 eingeführt werden. Allerdings stemmten sich Gewerkschaften und Hauptpersonalrat vehement dagegen, obwohl auch sie mehr Geld für die Amtsärzte und andere Beschäftigte der Gesundheitsämter für nötig halten. Sie forderten statt der Einzelfallregel generelle tarifliche Lösungen. Das Votum der „Einigungsstelle“ soll die vorgeschriebene Zustimmung des Hauptpersonalrats ersetzen. dpa

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