ArchivDeutsches Ärzteblatt8/2020Krankenhäuser: Weitere Insolvenzen erwartet

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Krankenhäuser: Weitere Insolvenzen erwartet

Osterloh, Falk

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Politische Vorgaben, die unzureichende Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer und ein Rückgang der Fallzahlen setzen die Krankenhäuser auch 2020 unter Druck. Experten raten, jetzt nicht auf die Politik zu setzen, sondern selbst aktiv zu werden.

Foto: mauritius images
Foto: mauritius images

Der wirtschaftliche Druck auf deutsche Krankenhäuser steigt im Jahr 2020 weiter an. Das wurde auf der Veranstaltung „ZKNFT Gesundheitsversorgung“ deutlich, die das Beratungsunternehmen WMC Healthcare und das Institut Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Mitte Februar in Berlin durchführten. Der Geschäftsführer von WMC Healthcare, Dr. med. Reinhard Wichels, erwartet für das laufende Jahr zwischen 20 und 30 Krankenhausinsolvenzen und -schließungen. Und 2021 werde für den stationären Sektor noch schwieriger werden. Problematisch sei dabei, dass diese Entwicklung nicht das Ergebnis einer strukturierten Krankenhausplanung sei, sondern unkoordiniert erfolge.

Die Ursachen reichten von politischen Vorgaben wie der Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen und der Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den DRGs über die seit 2016 sinkenden Fallzahlen bis zur unzureichenden Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer. „Fast drei Milliarden Euro müssen die Krankenhäuser in Deutschland selbst für Investitionen aufbringen, für die eigentlich die Bundesländer zuständig sind“, sagte Wichels. „Insgesamt werden sechs Milliarden Euro aufgewendet. Tatsächlich wären jedoch zehn Milliarden Euro für den Erhalt sowie die zeitgemäße Ausstattung der Krankenhäuser notwendig.“

Jedes zweite Haus ist defizitär

Um die fehlenden Mittel ausgleichen zu können, müssten die Krankenhäuser einen operativen Gewinn von vier bis sechs Prozent erwirtschaften, erklärte Wichels. Eine Zeit lang habe das gut geklappt. Die Summe der gesetzgeberischen Maßnahmen der letzten drei Jahre habe jedoch dazu geführt, dass beispielsweise bei einem 400-Betten-Haus etwa sechs Millionen Euro im Ergebnis verloren gingen. Durch den Rückgang der Fallzahlen nähmen die Krankenhäuser zudem weniger Geld ein. „Dadurch wird der operative Gewinn aufgebraucht“, so Wichels: „In den Jahren 2017 und 2018 konnten viele Häuser das noch aus ihren Reserven ausgleichen. Seit 2019 sind diese Reserven vielfach aufgebraucht. Heute ist jedes zweite Haus defizitär. Deshalb wird die Situation für viele Krankenhäuser im Jahr 2020 akut.“

Auch für den Ärztlichen Direktor des Universitätsklinikums Halle, Prof. Dr. med. Thomas Moesta, ist die Gefahr für die deutsche Krankenhauslandschaft prekär. „Über das DRG-System wird versucht, alle Krankenhäuser gleichzeitig unter Druck zu setzen“, sagte er. „Dabei wird gehofft, dass die richtigen übrig bleiben.“ Stattdessen gingen aber aufgrund von Insolvenzen auch solche vom Netz, die strukturell erforderlich seien.

„Heute ist jedes zweite Haus defizitär. Deshalb wird die Situation für viele Krankenhäuser im Jahr 2020 akut. Reinhard Wichels, WMC Healthcare. Foto: WMC Healthcare
„Heute ist jedes zweite Haus defizitär. Deshalb wird die Situation für viele Krankenhäuser im Jahr 2020 akut. Reinhard Wichels, WMC Healthcare. Foto: WMC Healthcare

„In Halle gibt es fünf Krankenhäuser“, fuhr Moesta fort. „15 Jahre DRG-System haben dazu geführt, dass jedes Haus versucht, ein möglichst breites Leistungsangebot vorzuhalten. Das ist ineffizient und nicht qualitätsorientiert. Diese Ineffizienzen müssen wir abbauen. Aber mit welchen Werkzeugen sollen wir das tun, wenn jedes der fünf Krankenhäuser einen anderen Träger hat?“

Auf der Veranstaltung bestand Einigkeit darüber, dass die Bundesländer den Strukturwandel im stationären Sektor über die Krankenhausplanung sinnvoll strukturieren müssten. Für die Politik sei das jedoch gar nicht so leicht, meinte Moesta: „Wenn das Landessozialministerium Investitionsmittel für die Krankenhäuser einfordert, ist die Haltung des Finanzministeriums häufig, dass es die Mittel nur zur Verfügung stellen will, wenn es einen vernünftigen Krankenhausplan gibt. Ein solcher Plan ist aber schwer umzusetzen. Denn wenn das Land einem Krankenhaus den Versorgungsauftrag entziehen will, kann es passieren, dass das Krankenhaus dagegen vor Gericht zieht und recht bekommt, da es ja nachweisen kann, dass es die Menschen versorgt.“

Strukturwandel steuern

Hinzu komme, dass viele Bürger noch nicht so weit seien, Entscheidungen zu akzeptieren, die zu einer Reduzierung der Krankenhauskapazitäten führen, sagte Moesta. In einer solchen Situation werde sich zudem schnell ein politischer Gegner finden, der die Situation polemisiere. Vor diesem Hintergrund gleiche die Krankenhausplanung in Deutschland vielfach der Fortschreibung einer Adressenliste.

Der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) berichtete von einem 36-Betten-Krankenhaus, das er während seiner ersten Amtszeit Ende der 2000er-Jahre habe schließen lassen, da es im nahen Umkreis fünf weitere Kliniken gegeben habe. Seine Berater hätten ihm damals wegen der zu erwartenden Außenwirkung davon abgeraten. „Ich halte die Entscheidung auch heute noch für sinnvoll“, sagte Garg. „Denn kein Mensch vermisst das Krankenhaus.“ Vor diesem Hintergrund rief er die Bundesländer dazu auf, die Krankenhauslandschaft in ihrem Land über die Krankenhausplanung mehr zu steuern. „Ich weiß, es gibt nicht viel Beifall dafür“, sagte er. „Und es sind schwere Entscheidungen. Wenn wir die Versorgung aber dauerhaft sichern wollen mit einem vernünftigen Einsatz der Personalkapazitäten, kommen wir an solchen Entscheidungen nicht vorbei.“

„Die Krankenhausplanung in Deutschland gleicht vielfach der Fortschreibung einer Adressenliste.“ Thomas Moesta, Universitätsklinikum Halle. Foto: Zentrale Fotostelle UKH
„Die Krankenhausplanung in Deutschland gleicht vielfach der Fortschreibung einer Adressenliste.“ Thomas Moesta, Universitätsklinikum Halle. Foto: Zentrale Fotostelle UKH

Kritik übte Garg daran, dass das Kartellrecht bisweilen nicht zur Versorgungssteuerung im stationären Bereich passe. Er nannte das Beispiel des katholischen Malteser St. Franziskus Krankenhauses und der evangelisch-lutherischen Diakonissenanstalt in Flensburg, die sich nach langen Sondierungsgesprächen dazu entschlossen hätten zu fusionieren und eine gemeinsame Zentralklinik zu bauen. Denn beide Häuser seien dringend sanierungsbedürftig, sagte Garg. Nun befasse sich das Bundeskartellamt mit dem Fall. Dabei sei das Gesundheitswesen nicht vergleichbar beispielsweise mit der Automobilbranche. Vor Kurzem hat das Bundeskartellamt in der sogenannten 2. Phase eine tiefergehende Begutachtung der Fusion begonnen. Spätestens im Mai wird es eine Entscheidung treffen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wies gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt () darauf hin, dass von den bisher über 300 geprüften Zusammenschlüssen lediglich zwölf nicht hätten vollzogen werden können. „Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass hiervon auch Fusionsvorhaben betroffen waren, bei denen aus versorgungspolitischer Sicht ein Zusammenschluss sachgerecht gewesen wäre“, so das BMG. Das Ministerium stehe daher „in einem ständigen Gesprächskontakt“ mit dem Bundeskartellamt und dem Bundeswirtschaftsministerium, das für eine Änderung des Kartellrechts zuständig sei.

Sicherung der Zukunftsfähigkeit

Der Geschäftsführende Direktor des IAT, Prof. Dr. Josef Hilbert, fasste am Ende der Veranstaltung die Haltung in der Branche zusammen: „Das Vertrauen darauf, dass die Politik die Probleme löst, ist sehr begrenzt. Deshalb sind die Akteure aus der Branche verstärkt gefordert, sich Gedanken zu machen.“ Das Ziel sei eine innere Erneuerung, eine bessere Abstimmung in Verbundstrukturen. „Das darf und muss damit enden, dass ambulante Strukturen ausgebaut werden“, so Hilbert. Besonders wichtig sei es, nicht darauf zu warten, dass jemand komme und die Prozesse einleite. Moesta resümierte: „Wir benötigen eine solidarische Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, Kostenträgern und Ländern, um vor dem Hintergrund der wachsenden Herausforderungen insbesondere die Daseinsfürsorge aus öffentlicher Hand sicherstellen zu können.“

Eine solche Zusammenarbeit funktioniert insbesondere dann gut, wenn die Akteure Vertrauen zueinander aufbauen können. Entsprechend heterogen verläuft der Strukturwandel in Deutschland. In einer Umfrage unter den 16 Landeskrankenhausgesellschaften hat das die Entwicklungen in den einzelnen Ländern nachgezeichnet. In Niedersachsen, zum Beispiel, reduzierte sich die Zahl der Krankenhäuser seit 2010 von 194 auf 172. Durch den wirtschaftlichen Druck werde es vermutlich in den kommenden Jahren zu einer weiteren Reduzierung kommen, schreibt die Krankenhausgesellschaft. In Brandenburg hingegen wurde kein Krankenhaus geschlossen. Eine Strukturbereinigung habe bereits in den 90er-Jahren stattgefunden, so die Landeskrankenhausgesellschaft. Falk Osterloh

Alle Ergebnisse im Internet:
www.aerzteblatt.de/lkhg

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