

Großbritanniens Austritt aus der Europäischen Union (EU) kann für Ärzte, die bei den Briten gearbeitet haben, Probleme bei den Rentenansprüchen verursachen. Der Hartmannbund (HB) mahnte an, darauf zu achten. „Die politisch Verantwortlichen auf nationaler wie auf internationaler Ebene der Europäischen Union (EU) müssen sicherstellen, dass rechtmäßig erworbene Rentenansprüche sowohl der gesetzlichen wie der privaten Rentenversicherungen unbürokratisch nach Deutschland beziehungsweise in die EU transferiert werden können“, hieß es aus dem Verband. In Deutschland leben laut HB im Augenblick rund 52 000 Versicherte, die Renten aus Versicherungszeiten in Großbritannien erhalten. „Unter ihnen viele Mediziner“, sagte Christian Schamberg-Bahadori, Vorstandsmitglied des HB und HB-Landesvorsitzender von Rheinland-Pfalz. Großbritannien hatte die EU am 31. Januar dieses Jahres um Mitternacht verlassen. Das bestehende EU-Recht auch zu den Renten gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020. „Bei der Überführung, insbesondere der privaten Rentenansprüche, gibt es viele administrative Fallstricke, wie ein persönliches kostenpflichtiges Gespräch bei einem Finanzberater in Großbritannien“, warnte Schamberg-Bahadori. Vor diesem Hintergrund wäre es „sehr hilfreich“, wenn sich eine der Ärzteversorgungen um die Entgegennahme und die Verteilung dieser Rentenansprüche kümmern würde, hieß es. hil