ArchivDeutsches Ärzteblatt9/2020Digitalisierung: Datenspende statt Organspende
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In der Ausgabe stellten Sie den Entwurf des Gesetzes zum „Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ vor. Auf 139 Seiten in 80 Paragrafen wird damit auch geregelt, dass der Patient das Recht hat, seine medizinischen Daten der digitalen Patientenakte der Forschung zu spenden. Dies ist nach dem Scheitern eines medizinisch sinnvollen Organspendegesetzes an Sarkasmus nicht zu überbieten. Wir können also endlich die medizinischen Daten unseres durch das schlechte Organspendegesetz erfolgten Frühablebens rechtssicher spenden – Datenspende statt Organspende. Vielen Dank, Herr Spahn.

Dipl.-Med. Christian Münzberger, 04720 Döbeln

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