ArchivDeutsches Ärzteblatt10/2020Randnotiz: K(l)eine Anfragen
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Wenn die Abgeordneten im Bundestag von der Bundesregierung eine Auskunft zu bestimmten Themen benötigen, dann können sie unter anderem Kleine Anfragen stellen. Das Auskunftsrecht regelt die Geschäftsordnung. Erfahrungsgemäß wird das Instrument, das auch der Kontrolle der Regierung dient, überwiegend von Oppositionsfraktionen genutzt. Sind die Fragen zulässig, ist die Bundesregierung aufgefordert, in 14 Tagen schriftlich zu antworten. Die Antworten werden vom Bundestag veröffentlicht – und sind damit frei zugänglich. Das Instrument ist wichtig für die Abgeordneten. Es wird oft genutzt, um auf bestehende Missstände hinzuweisen und Kritik am Kurs der Regierung zu üben. Die Zahl der Anfragen ist in dieser Wahlperiode allerdings so drastisch gestiegen, dass das Kanzleramt sich kürzlich genötigt sah, den Bundestag in einem Brief um weniger Fragen zu bitten. Seit Beginn dieser Legislaturperiode wurden nach einer Statistik des Bundestags 6 185 Kleine Anfragen (Stand: 3. Januar 2020) gestellt. Spitzenreiter war die AfD mit 1 803, gefolgt von der FDP mit 1 766. In den beiden vorangegangenen Legislaturperioden hatte es insgesamt jeweils 3 629 beziehungsweise 3 953 Kleine Anfragen gegeben. Die Regierung rief die Abgeordneten in dem Brief auf, an Kapazitäten und Kosten zu denken. Das ist kein Grund für den Verzicht, aber es mahnt zum verantwortungsvollen Umgang. Denn der Zweck von Anfragen erschließt sich nicht immer. Zuletzt hatte die AfD Dutzende Kleine Anfragen gestellt, in der es um „Korrekturbitten an Medien“ – auch vom Bundesgesundheitsministerium – ging. Zu den Gründen äußerte sich die AfD nicht.

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