ArchivDeutsches Ärzteblatt PP3/2020Psychische Erkrankungen: Giffey plant mehr Hilfe für Familien

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Psychische Erkrankungen: Giffey plant mehr Hilfe für Familien

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Kinder von psychisch kranken Eltern haben ein deutlich höheres Risiko, später selbst psychisch zu erkranken. Foto: motortion/stock.adobe.com
Kinder von psychisch kranken Eltern haben ein deutlich höheres Risiko, später selbst psychisch zu erkranken. Foto: motortion/stock.adobe.com

Familien mit Eltern, die psychische Probleme haben oder suchtkrank sind, sollen künftig nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) mehr staatliche Unterstützung erhalten. Giffey will den betroffenen Familien einen neuen Rechtsanspruch auf Alltagsunterstützung gewähren, sagte sie kürzlich den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Damit könnten sie bei Problemen unkompliziert und schnell eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung bekommen, ohne einen Antrag beim Jugendamt stellen zu müssen. „Eltern mit einer psychischen oder einer Suchterkrankung fällt es oft schwer, sich Hilfe für sich und ihre Kinder zu holen“, sagte Giffey. Das führe dazu, dass die vielen guten Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gerade bei den Familien nicht ankämen, die besonders dringend Unterstützung brauchten. Sie wolle es den betroffenen Eltern erleichtern, „sich genau die Hilfe zu holen, die sie benötigen“. Nach Giffeys Vorstellung sollen sich hilfsbedürftige Eltern nicht mehr mit einem Antrag ans Jugendamt wenden müssen. Sie dürfen sich stattdessen unmittelbar an eine Beratungsstelle oder ein Familienzentrum wenden. Damit solle gewährleistet werden, dass ernsthafte Krisen erst gar nicht entstehen. Geplant sei zudem, dass sich betroffene Kinder und Jugendliche künftig selbst und auch ohne Einverständnis der Eltern Hilfe holen können. Denn es sei oft so, dass Eltern mit psychischen oder Suchterkrankungen gar nicht erkennen, dass sie oder die Kinder Unterstützung benötigen. Bisher ist eine Beratung für Kinder und Jugendliche im Jugendamt nur dann möglich, wenn eine „Not- und Konfliktlage“ vorliegt. afp

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