ArchivDeutsches Ärzteblatt12/2020Elektronischer Heilberufeausweis: KammerIdent-Verfahren funktioniert wieder

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Elektronischer Heilberufeausweis: KammerIdent-Verfahren funktioniert wieder

Hillienhof, Arne; SB

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Sicherheitslücke geschlossen: Ärzte können wieder zwei Verfahren für elektronischen Heilberufeausweis nutzen. Foto: sebra/stock.adobe.com
Sicherheitslücke geschlossen: Ärzte können wieder zwei Verfahren für elektronischen Heilberufeausweis nutzen. Foto: sebra/stock.adobe.com

Nachdem der Chaos Computer Club (CCC) Ende letzten Jahres massive Sicherheitslücken in der Telematikinfrastruktur (TI) aufgedeckt hatte, waren die Identifizierungsverfahren BankIdent und KammerIdent mit sofortiger Wirkung ausgesetzt worden. Dem CCC war es zuvor gelungen, sich per BankIdent-Verfahren mithilfe einer fremden Identität einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) zu beschaffen. Damit hätten die Hacker problemlos auf TI-Anwendungen und die elektronische Patientenakten zugreifen können.

Die für den Aufbau und die Sicherheit der TI verantwortliche Betreibergesellschaft gematik hatte die Schwachstellen in den Antrags- und Ausgabeprozessen der Karten als nicht hinnehmbar bezeichnet und die Beantragung und Ausgabe der Praxisausweise zunächst vollständig gestoppt. Elektronische Praxisausweise können bereits seit Ende Januar wieder bestellt werden, ab sofort auch wieder mittels Identifizierung per KammerIdent. „Wir freuen uns, dass damit neben dem PostIdent-Verfahren nun wieder ein weiteres Identifizierungsverfahren zur Verfügung steht“, erklärte Erik Bodendieck, Vorsitzender des Ausschusses Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung der Bundesärztekammer.

Das KammerIdent-Verfahren wird von einem Teil der Ärztekammern als Identifizierungsvariante angeboten. Antragstellende Ärztinnen und Ärzte können sich jeweils auf der Webseite ihrer Kammer informieren, ob diese das Verfahren anbietet. hil/sb

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