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Berufskrankheiten: Liste um psychische Erkrankungen erweitern


Die Bundesregierung will das Berufskrankenrecht weiterentwickeln. Der Entwurf für ein „Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (Drucksache 19/17586) wurde am 12. März in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Fraktion Die Linke fordert darüber hinaus in einem Antrag (Drucksache 19/17769), Hürden bei der Anerkennung von Berufskrankheiten abzubauen. Auch solle die Liste der Berufskrankheiten erweitert werden und künftig auch psychische sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen einbeziehen. Durch unabhängige wissenschaftliche Studien solle untersucht werden, inwiefern Posttraumatische Belastungsstörungen, durch Mobbing am Arbeitsplatz verursachte Erkrankungen, arbeitsbedingte Depression oder Burnout auf die Berufskrankheitenliste aufgenommen werden können.
Außerdem fordert die Linke in ihrem Antrag, dass zur Prävention arbeitsbezogener Gesundheitsgefährdungen eine Anti-Stress-Verordnung mit verbindlichen Richtlinien für Arbeitgeber erlassen wird, um negative psychische Belastungen bei der Arbeit einzudämmen. Außerdem empfiehlt die Fraktion, eine Beweiserleichterung für die Betroffenen von Berufskrankheiten einzuführen, indem ein Expositionskataster an unabhängiger Stelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingerichtet wird. PB
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