POLITIK
COVID-19-Pandemie: Kinderschutz ist systemrelevant
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Isolation, soziale Distanzierung und der Wegfall von Hilfesystemen befördern häusliche Gewalt. In einer Zeit, in der auf Krisenmodus im Zeichen des Infektionsschutzes umgestellt wird, muss der Kinderschutz aufrechterhalten werden. Sonst droht eine soziale Pandemie.
Zurecht betonen Politiker und Experten, dass in der weltweiten Krisensituation, ausgelöst durch die COVID-19-Pandemie, alle Ressourcen gebündelt werden müssen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Den Anstieg der Verbreitungskurve der Erkrankungen durch drastische Maßnahmen des Social Distancing zu reduzieren ist insofern richtig. Nur so haben die Gesundheitssysteme die Chance, sich bestmöglich darauf einzustellen, die notwendigen Ressourcen für die Behandlung der Erkrankten vorhalten zu können. Dem dient, dass vordringlich das Funktionieren medizinisch relevanter Bereiche und solcher der kritischen Infrastruktur gesichert wird. Polizei, Feuerwehr, Lebensmittel-, Wasser- und Stromversorgung sind neben dem Gesundheitssystem systemrelevant und müssen verlässlich bleiben, um die wachsende Verunsicherung nicht ins Chaos umschlagen zu lassen. Institutionen wie Behinderteneinrichtungen, Heime, aber auch Gefängnisse müssen unter erschwerten Bedingungen trotz der erheblichen Gefahr der gegenseitigen Ansteckung am Laufen gehalten werden. Doch auch hier gelten wie in Kliniken drastische Einschränkungen. Alle haben aufgrund der Ausgangsbeschränkungen und des Social Distancing weniger Möglichkeiten, sich auch über Sozialkontakte emotional zu stabilisieren. Wo immer möglich wurde von Betrieben und Verwaltungen Homeoffice angeordnet; Kinderbetreuung gibt es nur in systemrelevanten Bereichen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist schon normalerweise eine Herausforderung für viele Eltern, die Pandemie wirkt hier wie ein Brennglas. Inzwischen sind weitgehende Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Vieles, was sonst Familien unterstützt wie Schule, Tagesbetreuung, Schulbegleitung, Familienhilfe, ehrenamtliche Angebote oder Vereine ist zum Erliegen gekommen. Aufgrund der Priorisierung im Gesundheitswesen und zur Vermeidung von Infektionen in Wartezimmern sind auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zum Teil ambulante Angebote reduziert worden. Tageskliniken sind wegen des täglichen Milieuwechsels und den Infektionsrisiken geschlossen worden. Während sonst ein breites Kontinuum an Hilfen sowie beratenden und therapeutischen Angeboten im Kinder- und Jugendlichenbereich ein Netz spannt, das Familien unterstützt und häufig dazu führt, dass stationäre Hilfen und stationäre Krankenbehandlung nicht in Anspruch genommen werden müssen, hat sich vieles nun auf ein „alles oder nichts“ reduziert. Es zeigen sich sowohl Vorurteile gegenüber psychischen Erkrankungen ebenso wie terminologische Unzulänglichkeiten, wie der Begriff der elektiven Versorgung, der auf psychische Erkrankungen nur zum Teil zutreffen kann. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sagt deutlich, dass psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen eben keine Befindlichkeitsstörungen sind, sondern Erkrankungen, deren Behandlung auch in einem sich im Krisenmodus befindlichen Gesundheits-wesen erfolgen muss (1). Ähnlich äußert sich die European Society for Child and Adolescent Psychiatry (2). Dies betrifft nicht nur Fälle der Selbst- und Fremdgefährdung wie bei Suizidalität, autoaggressivem oder aggressivem Verhalten oder schwerste Erkrankungen wie jugendliche Schizophrenien. Viele Kinder und Jugendliche kommen auch in Behandlung, weil sie in der Familie traumatische Erfahrungen gemacht haben und des Schutzes und einer fundierten traumatherapeutischen Behandlung bedürfen.
In einer Zeit, in der auf Krisenmodus im Zeichen des Infektionsschutzes umgestellt wird, muss gefragt werden, wo der Kinderschutz bleibt. Hilfekonferenzen oder persönliche Beratungen durch insoweit erfahrene Fachkräfte der Jugendhilfe können häufig nicht mehr als Präsenztermine erfolgen. Die Stimmen wie die von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, die sagen, dass auch Kinderschutz jetzt ein wichtiges Thema ist und Gefährdungen ansteigen können, müssen ernst genommen werden (3).
Kumulation von Risikofaktoren
Die Belastungen für Kinder in der aktuellen Krise sind vielfältig. Aus allen größeren wirtschaftlichen Rezessionen der letzten Jahrzehnte wird ein deutlicher Anstieg der häuslichen Gewalt zwischen Erwachsenen deutlich (4). Auch ein deutlicher Anstieg von körperlichen, emotionalen und sexualisierten Gewalt gegen Kinder wird berichtet. Huang und Kollegen konnten für die Zeit der „Great Recession“ 2007 bis 2010 eine Verdoppelung der Inzidenz des Schütteltraumas, die mit einer hohen Mortalität einhergeht, belegen (5, 6). Auch eine Zunahme von Körperstrafen wurde gezeigt. Die Belastungen für die psychische Gesundheit von Eltern steigen während einer Rezession (7), ebenso wird ein erhöhter Alkoholkonsum beschrieben (6). Diese Zusammenhänge wurden in unterschiedlichsten Kulturen nachgewiesen, weshalb von einer weltweiten Zunahme der Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen ausgegangen werden kann (8). Schon die Belastung der Eltern wirkt sich direkt auf das Stressniveau der Kinder aus (8). Die aktuelle Situation stellt eine gefährliche Kumulation von Risikofaktoren großen Ausmaßes dar: massiver Stress, Ängste, insbesondere bezogen auf Großeltern und Urgroßeltern, ökonomische Krise bei gleichzeitigem Wegfall fast aller Unterstützungssysteme und Ausweichmöglichkeiten im Alltag sowie soziale Stabilisierung und Kontrolle durch Peergruppen und Lehrkräfte in der Schule oder beim Sport. Es gibt, wenn auch auf einer limitierten Studienanzahl beruhend, systematische Analysen von Studien, die belegen, welche Folgen Quarantäne und Isolation für die psychische Gesundheit haben und welche protektiven Faktoren es geben könnte, zum Beispiel eine offensive Informationspolitik (9). So ist bereits in der verhältnismäßig jungen Krise ein deutlicher Effekt spürbar: Es gab bereits aus Wuhan Berichte über einen deutlichen Anstieg von häuslicher Gewalt und eine Überbelegung von Frauenhäusern. Auch UNICEF hat bereits vor Risiken für Kinder wegen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gewarnt (10).
Seit der Coronakrise mehren sich bei der Medizinischen Kinderschutzhotline (0800 1921000) Anfragen insbesondere von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, aber auch von Kinderärzten und Kinder- und Jugendpsychiatern, die bei Therapiefällen ein komplexes System der Hilfen mit den Fachkräften der Jugendhilfe entwickelt hatten, um eine Herausnahme von Kindern aus Familien zu vermeiden. Häufige Fragen sind zurzeit: Muss die Güterabwägung mit Blick auf eine mögliche Inobhutnahme neu erfolgen, jetzt, wo die Hilfe- und Unterstützungssysteme und der schulische Alltag weggefallen sind? Wie hält man noch Kontakt zu Kindern in dieser Situation? Macht das Jugendamt derzeit Hausbesuche? Wie kann ambulante Hilfe gewährleistet werden? Manche Anrufende berichten von Jugendlichen, die noch in die Therapie kommen oder durch Online-Therapieangebote erreicht werden. Einige der Jugendlichen trauten sich die Frage zu formulieren, wie sie eine belastende Situation in der eigenen Familie verändern können, und sogar ob sie in Obhut genommen werden könnten. Vermehrt wird nachgefragt, ob statt einer Inobhutnahme nicht eine stationäre Unterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie möglich wäre. Angehörige der Heilberufe fragen derzeit, ob die Weitergabe von Informationen nach § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) derzeit überhaupt wahrgenommen und bearbeitet werden kann.
Viele Fragen an die Hotline
Eine typische Anfrage an die Medizinische Kinderschutzhotline lautet darüber hinaus: Wo finden Eltern Hilfe, die merken, dass sie mit der Versorgung ihrer Kinder akut überfordert sind? Bei diesen Anfragen spielen sowohl psychische Erkrankungen der Eltern wie auch der Kinder eine Rolle. Typisch sind auch Anfragen zu bisher stabilen Systemen, die nun ins Wanken geraten. So melden sich Kinderärzte oder Ergotherapeuten, die seit Jahren mit Familien mit komplexen Unterstützungsbedarfen arbeiten. Bereits nach wenigen Tagen Ausnahmesituation bitten die Eltern um Hilfe, weil sie nicht wissen, wie sie die Zeit der Zwangspause mit ihren Kindern überstehen sollen.
Es wird daher aktuell mit Hochdruck an einem Informationsangebot für Fachkräfte im Gesundheitswesen gearbeitet, wie diese Eltern beraten werden können, die in der aktuellen Situation akuten Hilfebedarf anmelden. Eine entsprechende Abstimmung zwischen der Medizinischen Kinderschutzhotline, anderen Akteuren im medizinischen Kinderschutz und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist im Gange.
Diesen höheren Gefährdungen von Kindern bei gleichzeitiger Einschränkung von Interventionsmöglichkeiten und weiterer Eskalation des ohnehin vorherrschenden Personalmangels in der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsy-chiatrie (11) muss mit möglichst konstruktivem Handeln begegnet werden. Die Kommission Kinderschutz in Baden-Württemberg (12) hat die Thematik der wechselseitigen Information und Rückmeldung, die schon Gegenstand des in der letzten Legislatur gescheiterten Kinderstärkungsgesetzes war, erneut aufgegriffen und empfohlen, sofort „Empfangsbestätigungen“ an die Meldenden auszustellen, um deutlich zu machen, dass der Fall zur Übergabe angekommen ist. Danach muss über inhaltliche Rückmeldungen bei gemeinsamer Fallführung nachgedacht werden. Häufig hat man bislang solche Übergabe- und Informationsprobleme dadurch gelöst, dass große Helferrunden mit der Familie, der Schule, dem Jugendamt und den Heilhilfs- und Heilberufen durchgeführt wurden. Solche Runden verbieten sich in Zeiten der Pandemie wegen des Infektionsschutzes.
Kinderschutz auch in Notzeiten
Während im medizinischen Bereich beispielsweise die Kassenärztlichen Vereinigungen sehr schnell auf die Situation reagiert haben und Behandlungsmöglichkeiten wie die Onlinetherapie abrechnungsfähig gestatten, gibt es derzeit keine wahrnehmbaren Überlegungen, Teile der im Kontext der SGB-VIII-Reform ausführlich im Dialogformat diskutierten und kommentierten Änderungen sofort umzusetzen.
Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie müssen gegenüber der Öffentlichkeit deutlich machen, dass Krankenversorgung psychisch kranker Kinder und Kinderschutz systemrelevante Bereiche einer funktionierenden Gesellschaft sind. Auch in der absoluten Krise muss überall da, wo es um vitale Bedrohungen geht, die Funktionsfähigkeit von Systemen, die im Regelbetrieb der Gesellschaft vorhanden sind, auch im Notbetrieb erhalten werden. Und dies, obwohl auch stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe, Inobhutnahmeinrichtungen, Bereitschaftspflegefamilien und die Fachkräfte der Jugendhilfe zunehmend von Infektionen bedroht sind und die Einrichtungen teilweise erhebliche Personalausfälle durch Quarantäne und Erkrankungen haben. Flexibel müssen die Möglichkeiten digitaler Kontakte genutzt werden.
Die Krisensituation führt zur vorübergehenden Unterbrechung von Hilfen, insbesondere im ambulanten Bereich oder zur Rücküberführung von Kindern aus dem stationären Bereich, wenn dort die Betreuung nicht mehr gewährleistet werden kann. Dadurch findet auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und in der Jugendhilfe eine aus der Intensivmedizin bekannte Triagierung statt. Dabei ist stets zu betonen, dass Hilfen, die erforderlich sind, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwehren, unbedingt fortgeführt werden sollten.
Im Gesundheitsbereich ist im Rahmen der Krise ein Aussetzen der als Qualitätsstandards gesetzten Personalerfordernisse durch den Gemeinsamen Bundesausschuss diskutiert worden, um möglichst viele Patienten auf Intensivstationen behandeln zu können. Auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden jetzt vielerorts die Personalschlüssel nicht mehr eingehalten werden können und es wird dennoch versucht, die Patienten bestmöglich zu versorgen. Dies kann kein Argument sein für Zeiten jenseits der Krise, aber in Krisenzeiten zeigt sich darin auch die Flexibilität von Systemen und ihrer eigentlichen Zielorientierung.
Mehr Onlineberatungsangebote
Gerade weil jetzt sehr viel von einer zuverlässigen Kommunikation zwischen Angehörigen der Heilberufe und der Jugendhilfe abhängt, sollten Teile der geplanten Änderungen im Rahmen der SGB-VIII-Reform, die die Kommunikation und Rückmeldung im Kinderschutz zwischen medizinischem Bereich und Jugendhilfe erleichtern, unmittelbar vorgezogen werden, damit keine unvertretbaren Schutzlücken entstehen. Darüber hinaus müssten spezifische Beratungsstellen im Kinderschutz telefonische und Onlineberatungsangebote dringend ausgebaut werden. Hierzu braucht es ein schnelles Investitionsprogramm. Ebenso selbstverständlich müssen bundesweit, soweit noch nicht geschehen, alle im Kinderschutz tätigen Berufsgruppen als systemrelevante Berufe anerkannt werden.
Die Reaktionen auf die globale Bedrohung durch die COVID-19-Pandemie sind in einer Gesellschaft, die sich auch ethisch dem Konsens verpflichtet fühlt, dass jedes Leben ein Wert ist, das zu schützen es sich lohnt, vertretbar und sinnvoll. Gleichzeitig müssen aber bereits jetzt, ähnlich wie in der Wirtschaftspolitik, weitreichende proaktive Maßnahmen beschlossen werden, damit auf die COVID-19-Pandemie keine soziale Pandemie folgt.
- Zitierweise dieses Beitrags:
Dtsch Arztebl 2020; 117 (14): A 703–6
Anschrift für die Verfasser:
Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/
Psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm
89070 Ulm, E-Mail: joerg.fegert@uniklinik-ulm.de
Der Beitrag erscheint in einer ausführlicheren Fassung demnächst in der Zeitschrift „Das Jugendamt“ (JAmt 2020, Heft 4, Seite 178 ff.)
Literatur im Internet:
www.aerzteblatt.de/lit1420
oder über QR-Code.
KinderSchutzAmbulanz der DRK Kliniken Berlin: Dr. med. Berthold
Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter der Universitätsmedizin Rostock: Prof. Dr. med. Kölch
1. | http://www.dgkjp.de/aktuelles1/538-umgang-mit-dem-corona-virus |
2. | ESCAP: Mental Health of Children and Adolescents during the Coronavirus Pandemic, www.escap.eu, (last accessed on 24. March 2020) |
3. | https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111290/Giffey-Coronakrise-koennte-mehr-haeusliche-Gewalt-zur-Folge-haben |
4. | Schneider D, Harknett K, McLanahan S: Intimate Partner Violence in the Great Recession. Demography; 2016; 53 (2): 471–50 CrossRef MEDLINE PubMed Central |
5. | Huang MI, O’Riordan MA, Fitzenrider E, et al.: Increased incidence of nonaccidental head trauma in infants associated with the economic recession. J Neurosurg Pediatr 2011; 8: 171–176 CrossRef MEDLINE |
6. | Brooks-Gunn J, Schneider W, Waldfogel J: The Great Recession and the risk for child maltreatment. Child Abuse and Neglect. Child Youth Serv Rev 2017; 72: 71-81 CrossRef MEDLINE PubMed Central |
7. | Kiernan FM: Income loss and the mental health of young mothers: evidence from the recession in Ireland. J Ment Health Policy Econ 2019; 22: 131–149 2013; 37: 721–729. |
8. | Paleologou MP, Anagnostopoulos DC, Lazaratou H, et al.: Adolescents’ mental health during the financial crisis in Greece: The first epidemiological data. Psychiatriki 2018 CrossRef MEDLINE |
9. | Frone MR: The Great Recession and employee alcohol use: a U.S. population study. Psychol Addict Behav 2016; 30 (2): 158–6 CrossRef MEDLINE PubMed Central |
10. | Matsubayashi T, Sekijima K, Ueda M. Government spending, recession, and suicide: evidence from Japan. BMC Public Health 2020; 20: 243 CrossRef MEDLINE PubMed Central |
11. | Fegert: JM Harsch D, & Kölch M: Poverty hits children first? A child and adolescent psychiatric perspective on effects of the economic crisis“. Die Psychiatrie 2017, 14, 2: 67–74 CrossRef |
12. | Brooks S, Webster RK, Smith LE, Woodland L, Wessely S, Greenberg N, Rubin GJ: The psychological impact of quarantine and how to reduce it: rapid review of the evidence, Lancet 2020, 395: 912–20 CrossRef |
13. | UNICEF: Höhere Risiken für Kinder wegen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/2020/risiken-fuer-kinder-bei-eindaemmung-des-corona-virus/213060, (last accessed on 24. March 2020) |
14. | BAG KJPP, BKJPP, DGKJP, AGJ „Vom Kind und der Familie aus denken, nicht von den Institutionen“ – Ein gemeinsames Positionspapier zur Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. AGJ 2018 . |
15. | Kommission Kinderschutz in Baden-Württemberg Abschlussberichte: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kommission-kinderschutz-stellt-abschlussbericht-vor/ |