ArchivDeutsches Ärzteblatt PP4/2020Coronavirus: Bewegungsprofile per Handy

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Coronavirus: Bewegungsprofile per Handy

Krüger-Brand, Heike E.

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Zur Bekämpfung der Pandemie setzen einige Länder auf die Auswertung von Handydaten. Auch in Deutschland gibt es erste Projekte – und eine Diskussion um datenschutzrechtliche Fragen.

Foto: goritza/stock.adobe.com
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Zunehmend werden im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus auch digitale Technologien erprobt. So sorgten kürzlich Berichte für Aufregung, dass die Deutsche Telekom dem Robert Koch-Institut (RKI) erstmals anonymisierte Datensätze von 46 Millionen Mobilfunkkunden zur Verfügung gestellt hat.

Mit den unentgeltlich übermittelten Funkzellendaten – inzwischen gab es eine zweite Datenlieferung – lassen sich Bewegungsströme bis hinunter auf Kreis-Gemeinde-Ebene modellieren. Die RKI-Forscher können auf Basis dieser aggregierten Daten vergleichen, ob die Vorkehrungen zur Eindämmung des Coronavirus greifen, und für Prognosen über die Ausbreitung von Covid-19 nutzen. „Die Daten zeigen uns, ob die Mobilität der Bevölkerung insgesamt nachgelassen hat“, erläuterte der RKI-Präsident Prof. Dr. med. vet. Lothar H. Wieler in Berlin.

Mobilitätsströme überwachen

So hat zum Beispiel die Auswertung der Funkzellendaten in der italienischen Lombardei, der am stärksten vom Coronavirus betroffenen Region Europas, ergeben, dass sich nur 60 Prozent der Bevölkerung an die strikte Ausgangssperre gehalten hat, berichtete die Tageszeitung Il Corriere della Sera.

Ein Tracking einzelner Bürger oder infizierter Menschen ist mit dem Datenpaket der Telekom jedoch nicht möglich. „Aussagen zu Aufenthaltsorten oder Bewegungsspuren einzelner Mobilfunknutzer, also das individuelle Tracking von Infizierten, sind ausgeschlossen“, betonte das Unternehmen. Der Grund: Die Standortbestimmung über Funkzellen ist zu ungenau, um etwa zu prüfen, in welcher Straße sich jemand tatsächlich aufgehalten hat. In städtischen Gebieten mit vielen Handymasten liegt die Genauigkeit bei einem Radius von etwa 150 Metern, auf dem Land können das auch mehrere Quadratkilometer sein.

Um Infektionsketten besser nachverfolgen zu können, könnte jedoch auch das Tracking von Einzelpersonen genutzt werden, indem hierfür Sensoren der Smartphones und GPS-Daten ausgelesen werden. So lassen sich über das satellitenbasierte GPS-System Standortdaten inzwischen bis zu fünf Meter genau erfassen und genaue Bewegungsprofile erstellen und speichern.

Werden anonymisierte und aggregierte Daten für Analysen genutzt, besteht aus datenschutzrechtlicher Sicht kein Problem. So hält etwa der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die Maßnahme in der gewählten Form für vertretbar. „Vor allem unter den aktuellen Umständen spricht nichts gegen die Weitergabe dieser Daten zum Zweck des Gesundheitsschutzes“, schrieb Kelber bei Twitter. Es handele sich um Daten, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichten. Derzeit werde in anderen Staaten während der Pandemie der Datenschutz teilweise vernachlässigt (Kasten). „In Deutschland sehe ich dafür keinen Grund, denn alle Lösungen lassen sich auch grundrechtskonform gestalten.“

Pläne vorerst vom Tisch

Datenschutzrechtlich problematisch ist hingegen die Nutzung individueller Bewegungsprofile von Handynutzern zur Bekämpfung der Pandemie. So hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Medienberichten zufolge im Rahmen der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes ursprünglich geplant, Handyverkehrsdaten von Mobilfunkbetreibern zur Ortung von Corona-Infizierten und deren Kontakten auszuwerten, und zwar ohne Richtervorbehalt und zeitliche Begrenzung. Doch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) stellte kurz nach Bekanntwerden der Pläne klar, dass das Vorhaben vorerst nicht weiterverfolgt werde. Derzeit sei es noch zu früh für solch weitreichende Eingriffe, die zunächst intensiv diskutiert werden müssten, erklärte die Ministerin.

Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, hält das Tracking ohnehin für „eine Schnapsidee“. Der tiefe Eingriff in den Datenschutz und die Privatheit wäre nur zu rechtfertigen, „wenn er auch etwas bringt. Und wenn es keine alternativen Möglichkeiten gibt“, sagte die Politikerin dem Spiegel.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz hingegen bewertet das Tracking als machbar, wenn die Grundprinzipien des Datenschutzes beachtet und die zuständigen Aufsichtsbehörden frühzeitig einbezogen werden.

Auch aus Sicht der EU-Kommission kann der Schutz der öffentlichen Gesundheit Eingriffe in den Datenschutz rechtfertigen. Prinzipiell sei die Verarbeitung persönlicher Daten mit Bezug zur Gesundheit laut EU-Datenschutzvorgaben zwar verboten, so ein Kommissionssprecher gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit könne aber ein rechtliches Motiv für eine Ausnahme von dieser Regel sein. Auch die Auswertung personenbezogener Daten sei „aus Gründen des Gemeinwohls“ möglich. Die jeweilige nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten müsse den rechtlichen Rahmen für derartige Abweichungen definieren. Medienberichten zufolge haben sich inzwischen acht große Mobilfunkanbieter dazu bereit erklärt, ihre Ortsdaten – anonymisiert und aggregiert – der EU-Kommission zur Verfügung stellen.

Abweichungen möglich

Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiorowski mahnt indes zur Vorsicht. Jegliche Verwendung zur Bewältigung der Pandemie müsse verhältnismäßig und regelkonform sein, betonte er gegenüber der AFP. Eine weitergehende Datennutzung, etwa zum Erstellen individueller Bewegungsprofile oder die Verknüpfung mit Gesundheitsdaten, hält er grundsätzlich für problematisch. Allerdings enthalten ihm zufolge sowohl die EU-Datenschutzgrundverordnung als auch die E-Privacy-Richtlinie Klauseln für Ausnahmen zur Krisenbewältigung. „Die Mitgliedstaaten können dafür entsprechende nationale Gesetze verabschieden“, erläuterte er. Grundsätzlich müsse aber immer klar formuliert sein, „wozu die Daten genutzt werden, wer Zugriff hat und wann die Nutzung ausläuft“. Auch könne dies stets nur eine Übergangsweiselösung in Krisenzeiten sein.

Andere Länder haben bereits teilweise weitgehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen (Kasten). Auch in Deutschland werden entsprechende Projekte hierzu diskutiert.

„Bewegungsdaten auszuwerten wäre ein sinnvolles Konzept“, so RKI-Chef Wieler. Es gebe Datenschutz- und technische Aspekte zu beachten, aber beide könnten bewältigt werden. Wieler zufolge würde dies die Gesundheitsämter sehr unterstützen, die bisher mit jeder infizierten Person sprechen und sie zu Kontakten in den letzten zwei Wochen befragen müssten. „Das kostet Zeit“, betonte er. Das RKI arbeitet daher an einer Warn-App, die gefährdete Kontaktpersonen eines infizierten Nutzers anonym informiert. Das Smartphone registriert dazu über den Funkstandard Bluetooth alle Geräte in der Nähe, auf denen die App ebenfalls installliert ist. Untereinander tauschen die Geräte vollautomatisiert anonymisierte Daten über Dauer und Art des Kontaktes aus, nicht aber über den Ort, und speichern diese Informationen mindestens zwei Wochen auf dem Handy. Wird der Besitzer positiv getestet, kann er alle Kontaktpersonen anonym informieren.

Alternative Warn-App-Lösungen

Die Medizinische Hochschule Hannover hingegen testet in einem Projekt mit dem Start-up Ubilabs, ob sich Bewegungsprofile als (freiwillige) Datenspende zur Bekämpfung der Epidemie nutzen lassen. Die Bewegungsprofile der vergangenen 14 Tage können infizierte Projektteilnehmer anonymisiert auf einen Server hochladen, sodass eine Nachverfolgung ihrer Wegstrecken möglich ist. Zuvor muss ein Arzt die Authentizität der Diagnose überprüfen, um Falschmeldungen zu verhindern. Mit der GeoHealth-App lässt sich das individuelle Infektionsrisiko ermitteln, indem das jeweilige Bewegungsprofil mit den hinterlegten Profilen der Coronapatienten abgeglichen wird.

Auch in der Klinik für Infektionsmedizin in Chemnitz wird an einer App-basierten Lösung gearbeitet. Ansatz ist die „Ebolapp“, die ursprünglich zur schnellen Rekonstruktion von Infektionsketten bei Ebola entwickelt wurde, um Nutzer vor Kontakt von Ebola-Patienten zu warnen. Personen, die mit Patienten in der infektiösen Phase der Erkrankung Kontakt hatten, sollen zeitnah identifiziert und automatisch über die Gefahr einer möglichen Ansteckung informiert werden. Zugleich werden geeignete medizinische Schutzmaßnahmen empfohlen (www.ebolapp.org). Heike E. Krüger-Brand

Beispiele aus anderen Ländern

In Österreich stellt A1 Telekom Austria der Regierung des Landes Bewegungsprofile seiner Handykunden zur Verfügung. Die Bewegungsprofile werden anonymisiert weitergegeben, um im Vergleich zu früheren Bewegungsdaten zu belegen, ob soziale Kontakte aufgrund der Ausgangsbeschränkungen tatsächlich abnehmen. Getrackt werden nicht einzelne Personen, sondern nur Gruppen ab 20 Menschen. A1 zufolge ist die Methode konform zur Datenschutzgrundverordnung.

Litauen veröffentlicht die Bewegungsrouten von infizierten Menschen online. Der litauische Rundfunk hat auf einer Webseite eine Übersicht über alle bisherigen Fälle zusammengestellt. Die Datensammlung enthält etwa Angaben dazu, wann, wie und aus welchem Land die infizierte Person nach Litauen zurückgekehrt ist, wo sie sich aufgehalten hat, welche Symptome wann erstmals aufgetreten sind und wann die Krankheit diagnostiziert wurde. Die Namen der Infizierten werden nicht genannt.

In der Slowakei darf die staatliche Gesundheitsbehörde für die Dauer der Coronakrise mit weitreichenden Befugnissen auf die Handydaten der Bürger zugreifen.

Israel setzt auf Überwachungstechnologie aus der Terrorbekämpfung. Dabei erfasst der Inlandsgeheimdienst die Handydaten aller Bürger. Ziel ist es festzustellen, mit wem Erkrankte vor der Diagnose in Kontakt waren. Außerdem soll überprüft werden, ob Infizierte gegen Heimquarantäne verstoßen. Mit der Technologie sollen alle Personen identifiziert werden können, die sich auf der Bewegungsroute eines Kranken in seinem Ansteckungsradius befunden haben. Sie könnten dann direkt über ihre Han-dys gewarnt und dazu aufgefordert werden, sich in Heimquarantäne zu begeben oder testen zu lassen.

In den USA sind Facebook und Google laut US-Medienberichten im Gespräch mit der US-Regierung über die Verwendung persönlicher Nutzerdaten im Kampf gegen die Pandemie. Eine Maßnahme ist nach einem Bericht der Washington Post das Sammeln der Standortdaten der Smartphones von US-Bürgern und deren anonyme Verwendung, um die Ausbreitung des Virus festzustellen und dringende medizinische Notwendigkeiten vorhersagen zu können.

In China haben die Technologiekonzerne Alibaba und Tencent Apps entwickelt, die auf Basis von Bewegungs- und Interaktionsprofilen das Risiko einer Infizierung mit dem Virus bewerten und farblich anzeigen. In einigen Städten müssen sich Menschen mit dieser App „ausweisen“, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen wollen.

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