ArchivDeutsches Ärzteblatt PP4/2020Psychotherapie während Corona-Pandemie: Behandlung per Video und Telefon möglich

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Psychotherapie während Corona-Pandemie: Behandlung per Video und Telefon möglich

Bühring, Petra

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Um die psychotherapeutische Versorgung während der Coronakrise zu erleichtern, haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband Sonderregelungen beschlossen. Sie betreffen die Videobehandlung, die Behandlung per Telefon und die Umwandlung von Gruppen- in Einzeltherapien. Die Durchführung von Psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen − auch bei der neuropsychologischen Therapie − werden danach zunächst bis zum 30. Juni 2020 auch im Rahmen der Videosprechstunde ermöglicht. Bislang war dies nur bei bestimmten Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie möglich und nur, wenn vorher ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.

Seit dem 3. April können Psychotherapeuten, Nervenärzte, Neurologen, Psychiater, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiater ihnen bekannte Patienten im laufenden Quartal mittels Telefongesprächen behandeln. Die Patienten müssen mindestens einmal in den letzten sechs Quartalen in der Praxis gewesen sein. Pro Patient können bis zu 20 Telefongespräche von mindestens 10 Minuten abgerechnet werden, also insgesamt 200 Minuten.

Darüber hinaus können nach Angaben der KBV genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie übergangsweise in Einzelpsychotherapie umgewandelt werden, ohne dass dafür ein gesonderter Antrag bei der Krankenkasse oder eine Begutachtung erfolgen muss. PB

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