

Ärzte und Psychotherapeuten bekommen mehr Zeit, um fachliche Fortbildungen zu erbringen. Die Frist für den Nachweis werde aufgrund der Coronakrise um ein Quartal verlängert, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit. Das Bundesministerium für Gesundheit habe dem zugestimmt. Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung gelte auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt worden seien. Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, drohen gesetzlich vorgesehene Sanktionen, beispielsweise Honorarkürzungen. EB
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.