ArchivDeutsches Ärzteblatt16/2020Corona-Politik: Wucher bestrafen
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Nicht der Gesetzgeber ist gefragt, um „Windfall-Profiteure“, die Wucherpreise für Hilfsmittel (Schutzkleidung für Kliniken zum Beispiel) verlangen, auszubremsen, sondern die Staatsanwaltschaft ist es. Nach § 291 des Strafgesetzbuches kann Wucher mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Es wird offenbar noch immer nicht ermittelt, sonst gäbe es den Wucher wahrscheinlich nicht mehr.

Dr. med Patrick John Egan, 73035 Göppingen

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