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Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat aufgrund der Ausbreitung der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachfolgende Beschlüsse in schriftlichen Beschlussverfahren gefasst:

1. Der Bewertungsausschuss hat in seiner 483. Sitzung einen Beschluss zur Berechnung der Gebührenordnungsposition 40122 für die Versendung von Verordnungen/Überweisungen mit Wirkung vom 23. März 2020 bis 30. Juni 2020 gefasst.

2. Der Bewertungsausschuss hat in seiner 485. Sitzung einen Beschluss zur Durchführung von psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen als Videosprechstunde mit Wirkung vom 23. März 2020 bis 30. Juni 2020 gefasst.

Die Beschlüsse sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesen Beschlüssen sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter https://institut-ba.de veröffentlicht.

Hinweis:

Gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten die Beschlüsse beanstanden.

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