ArchivDeutsches Ärzteblatt17/2020Pandemie und Föderalismus: Gemeinsamer Flickenteppich

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Pandemie und Föderalismus: Gemeinsamer Flickenteppich

Beerheide, Rebecca

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Rebecca Beerheide, Ressortleiterin Politische Redaktion
Rebecca Beerheide, Ressortleiterin Politische Redaktion

Chaos, Flickenteppich, gemeinsamer Geist oder ein Wunder: Der Föderalismus in Deutschland hat in den vergangenen Tagen ganz unterschiedliche Bezeichnungen bekommen. Das Verständnis für diese Art der Staatsorganisation kommt an seine Grenzen. Wo gelten welche Regelungen bei Öffnungen von Geschäften, Schulen, Kindertagesstätten, Aufenthalten im Freien – mit oder ohne Kontakt? Wie hält es ein Ministerpräsident oder eine Ministerpräsidentin mit der Maskenpflicht?

Der – oft gefühlte – Flickenteppich an föderalen Regelungen spiegelt wider, was das deutsche Regierungswesen auszeichnet: Der Bund kann Rahmenvorgaben beschließen und gibt den Bundesländern die Möglichkeit, zentrale Vorgaben für ihre regionalen Besonderheiten abzuändern. Das kann gerade in solch einer Pandemiesituation positiv sein, vor allem, wenn Regionen ganz unterschiedlich betroffen sind. Das kann aber auch den Eindruck von Chaos erzeugen. Dort eine Zoo- oder Möbelhausöffnung, anderswo nicht. Dort die Umschulung von 4 000 Beamten für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), anderswo müssen sich die wenigen Mitarbeiter mit veralteter Technik über Wasser halten.

Die Vor- und Nachteile von unterschiedlichen Landesregelungen zeigen sich während dieser COVID-19-Pandemie in Deutschland auch an anderer Stelle: Seit Anfang Januar wurden Labore deutschlandweit dazu befähigt, auf SARS-CoV-2 testen zu können. In anderen EU-Staaten gibt es oftmals ein zentrales, staatliches Testlabor, das nie an die rund 700 000 Tests pro Woche kommen könnte, wie es inzwischen in Deutschland möglich sein kann.

Doch für die Tests sowie für die Versorgung von Patienten darf es nicht an Material fehlen – ein Ärgernis für Ärztinnen und Ärzte, das im Alltag derzeit mehr als belastet: Zwar bemüht sich die Bundesregierung, Material heranzuschaffen. Dies gelang in den ersten Wochen kaum, inzwischen soll es stabilere Lieferketten auch mithilfe deutscher Konzerne mit China-Geschäft geben, 80 Millionen Masken seien bereits da. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) beauftragten Produzenten und Zwischenhändler, gerieten aber bei der Beschaffung von Material für die Vertragsärzte an ihre Grenzen. Eine Verwaltungsorganisation wurde zum unfreiwilligen Schutzmasken-Logistiker. Erschwerend kommt hinzu, dass mancherorts Landesregierungen Vertragsärzte nicht in ihre Berechnungen für Bestellungen einbezogen haben.

Ein Flickenteppich ist auch die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in den Ländern. Dabei sind Bayern und Nordrhein-Westfalen den weitesten Schritt gegangen: In Bayern gibt es die Möglichkeit, Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Personal zum Dienst zu verpflichten. Zusätzlich kann vor Ort ein Versorgungsarzt benannt werden, der die gesamte ambulante Versorgung von Patienten mit COVID-19 koordiniert. In NRW gab es ähnliche Überlegungen – die nur nach heftigem Protest der Opposition, von den Ärzteverbänden sowie vieler Staatsrechtler abgeschwächt wurde. Die bayerische Regelung zur Zwangsverpflichtung ist bundesweit einmalig – und wird vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages als unzulässig kritisiert. 

Bei all den unterschiedlichen Meinungen – die es geben kann, darf und muss – ist es schon ein „Wunder“, dass doch so viele Entscheidungsträger in Landes- und Bundespolitik sowie in der Selbstverwaltung weiterhin an einem Strang ziehen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) beschrieb dies so: „Vom Geist, von dem ganzen Rangehen, haben wir ein hohes Maß an Einheitlichkeit erreicht, was für einen föderalen Staat schon fast an ein Wunder grenzt.“ Wie lange der föderale Ideenwettbewerb noch als ein Wunder mit gemeinsamen Geist wahrgenommen wird, müssen die kommenden Wochen zeigen. Konfliktloser wird es nicht.

Rebecca Beerheide
Leiterin politische Redaktion

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